Zitat Zitat von Ebi
Hi Lars,
ganz klar: NEIN
Er dürfte mit einem Scanner zwar bedenkenlos Amateurfunkaussendungen abhören (und auch straffrei) :-) aber auf keinen Fall Aussendungen, die nicht für ihn bestimmt sind. z.B. BOS - Funk.
mfg
Ebi
Amateurfunkaussendungen sind ja auch für die Öffentlichkeit bestimmt, ich hab ja selber die "Lizens zum löten". ;-)

Ich meine eher dass, wenn man es so bezeichnen kann, der Richter evtl. eine besondere Schwere der Schuld feststellt, da gerade er es ja dann hätte besser wissen müssen.


In diesem Sinne....