Hallo !
Grundsätzlich zum Vorwurf keinerlei Angaben machen !
Gegen die Beschlagnahmung Widerspruch einlegen .
Wurde das Fahrzeug beschlagnahmt!?
Wahrscheinlich erfolgte auch eine Durchsuchung der Wohnung !? Auch hier grundsätzlich widersprich einlegen.
Abwarten, bis die Anhörung als Beschuldigter erfolgt, ggf. Rechtsanwalt hinzuziehen.
Wahrscheinliche Konsequenzen je nach genauem Sachverhalt; Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße z.b. 40 Tagessätze á 60 Eur. Nachteil, Scanner eventuell weg, es sei denn er verfügt über ein CE-Zeichen, dann müsste der STA das Gerät wieder rausrücken.
Vorteil; Einstellung des Verfahrens ohne Vorbestrafung ( das blaueste Auge welches Du bekommst ).
MfG




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