@Arne: Kannst mal genau erklären wie das ablief ?
Hier hab ich was gefunden. Vielleicht hilft´s dir ja. Jedenfalls im letzteren Teil ;)
http://www.hdutch.cobweb.nl/scanner/texte/how2do.html
greetZ
CarloZ
@Arne: Kannst mal genau erklären wie das ablief ?
Hier hab ich was gefunden. Vielleicht hilft´s dir ja. Jedenfalls im letzteren Teil ;)
http://www.hdutch.cobweb.nl/scanner/texte/how2do.html
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CarloZ
Wieso is 'Abkürzung' so ein langes Wort ?!
Deze website is niet beschikbaar.Zitat von Carloz
Yo, die war ja schon öfter offline.Zitat von Sandy
greetZ
CarloZ
Wieso is 'Abkürzung' so ein langes Wort ?!
Habe keinen Scanner :-(
und nicht das Problem mit der Polizei
gruß michael
Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)
Servus!
Mal eine Frage die Ebi oder DG3YCS bestimmt beantworten können ;-)
Angenommen Arne hätte ein amateurfunkzeugnis, hätte dies Auswirkungen auf das evtl. eingeleitete Strafverfahren?
In diesem Sinne....
Hi Lars,Zitat von feuerteufellars
ganz klar: NEIN
Er dürfte mit einem Scanner zwar bedenkenlos Amateurfunkaussendungen abhören (und auch straffrei) :-) aber auf keinen Fall Aussendungen, die nicht für ihn bestimmt sind. z.B. BOS - Funk.
mfg
Ebi
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
Amateurfunkaussendungen sind ja auch für die Öffentlichkeit bestimmt, ich hab ja selber die "Lizens zum löten". ;-)Zitat von Ebi
Ich meine eher dass, wenn man es so bezeichnen kann, der Richter evtl. eine besondere Schwere der Schuld feststellt, da gerade er es ja dann hätte besser wissen müssen.
In diesem Sinne....
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