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Thema: Mit Scanner erwischt

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    427
    @Arne: Kannst mal genau erklären wie das ablief ?

    Hier hab ich was gefunden. Vielleicht hilft´s dir ja. Jedenfalls im letzteren Teil ;)

    http://www.hdutch.cobweb.nl/scanner/texte/how2do.html

    greetZ
    CarloZ
    Wieso is 'Abkürzung' so ein langes Wort ?!

  2. #2
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    475
    Zitat Zitat von Carloz
    @Arne: Kannst mal genau erklären wie das ablief ?

    Hier hab ich was gefunden. Vielleicht hilft´s dir ja. Jedenfalls im letzteren Teil ;)

    http://www.hdutch.cobweb.nl/scanner/texte/how2do.html

    greetZ
    CarloZ
    Deze website is niet beschikbaar.

  3. #3
    Registriert seit
    21.09.2003
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    427
    Zitat Zitat von Sandy
    Deze website is niet beschikbaar.
    Yo, die war ja schon öfter offline.

    greetZ
    CarloZ
    Wieso is 'Abkürzung' so ein langes Wort ?!

  4. #4
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    467
    Habe keinen Scanner :-(
    und nicht das Problem mit der Polizei

    gruß michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  5. #5
    Registriert seit
    29.05.2004
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    957
    Servus!

    Mal eine Frage die Ebi oder DG3YCS bestimmt beantworten können ;-)

    Angenommen Arne hätte ein amateurfunkzeugnis, hätte dies Auswirkungen auf das evtl. eingeleitete Strafverfahren?


    In diesem Sinne....

  6. #6
    Registriert seit
    10.02.2003
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    3.318
    Zitat Zitat von feuerteufellars
    Servus!
    Angenommen Arne hätte ein amateurfunkzeugnis, hätte dies Auswirkungen auf das evtl. eingeleitete Strafverfahren?
    In diesem Sinne....
    Hi Lars,
    ganz klar: NEIN
    Er dürfte mit einem Scanner zwar bedenkenlos Amateurfunkaussendungen abhören (und auch straffrei) :-) aber auf keinen Fall Aussendungen, die nicht für ihn bestimmt sind. z.B. BOS - Funk.
    mfg
    Ebi
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  7. #7
    Registriert seit
    29.05.2004
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    957
    Zitat Zitat von Ebi
    Hi Lars,
    ganz klar: NEIN
    Er dürfte mit einem Scanner zwar bedenkenlos Amateurfunkaussendungen abhören (und auch straffrei) :-) aber auf keinen Fall Aussendungen, die nicht für ihn bestimmt sind. z.B. BOS - Funk.
    mfg
    Ebi
    Amateurfunkaussendungen sind ja auch für die Öffentlichkeit bestimmt, ich hab ja selber die "Lizens zum löten". ;-)

    Ich meine eher dass, wenn man es so bezeichnen kann, der Richter evtl. eine besondere Schwere der Schuld feststellt, da gerade er es ja dann hätte besser wissen müssen.


    In diesem Sinne....

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