Hallo,
Also das bloße einspeichern einer (BOS) Frequenz an sich ist an sich "eigendlich" nicht strafbar! ABER:
In der letzten Zeit gab es vermehrt Urteile in denen Richter dieses als "vorbereitende Maßnahme" zur begehung einer Straftat/OWI gesehen haben. Ausserdem nahmen die Richter wohl an, dass wer sich schon die Mühe macht diese Frequenzen einzuspeicher auch abhören wird.
Das Einspeichern der Frequenzen wurde also als Indiz (nicht als BEweis) angesehen und der Betroffene aufgrund dieses Indizes verurteilt!
Wie es nun IN DEINEN FALL weitergeht kann dir keiner so genau sagen. Vieleicht hast du großes Glück und es beschäftigen sich nur Leute mit deinen Fall die von der Materie wenig Ahnung haben. Vieleicht sind die selber irgenwann so über die Rechtslage verunsichert bzw. bekommen bei NAchforschungen die falschen Infos. Mit dem Ergebniss, dass das Verfahren einfach eingestellt wird und dir das Gerät wieder ausgehändigt wird! (unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich!)
Vieleicht gerätst du auch an einen Haufen "Scharfer Hunde" mit viel Sachverstand, dann kommt es wohl zur Verhandlung!
Und in der Verhandlung ist es nun eine reine Frage der Glaubwürdigkeit: Wenn du nun in dem Scanner alle BOS-Kanäle der Umgebung hast, womöglich noch mit Namen und dazu sonst nichts legales, dann sieht es eher Mau aus. Ohne gute Erklärung ist da kaum noch was zu machen. Ein Funkflohmarkt o.ä. als erklärung währe denkbar, allerdings sind die Richter auch nicht Blöd. Bei einem aufwendig programmierten Gerät das auch noch exakt für deine Region passt weil zb. der 2m Stadtkanal der Pol auch drin ist, wird dir das keiner abnehmen...
Solltest du aber viele legale Frequenzen (Betriebsfunk ist übrigends GENAUSO ILLEGAL wie BOS, es gibt da KEINE Unterschiede) und vieleicht nur eine oder zwei BOS-Frequenzen eingespeichert haben, könnte man sich vieleicht noch rausreden!
Hier spielt natürlich auch dein Auftreten vor Gericht, eine evtl. vorhandene (Polizeibekannte) Vergangenheit und deine augenblickliche Situation eine Rolle. Wie halt immer wen jemand vorm Kadi steht.
Auf jeden Fall solltest du dir einen Anwalt nehmen, sinvollerweise auch einen der auch etwas Sachverstand im Bereich FUNK hat, und mit diesem das weitere Vorgehen erläutern.
Da du allerdings der Sicherstellung/Beschlagnahme des Gerätes nicht wiedersprochen hast, ist allerdings eine (kleine) Chance der schnellen Lösung vertan. (Beschlagnahmung eines LEGALEN Gegenstandes ohne den geringsten Anfangsverdacht, denn der bloße Besitz eines Scanners sollte keinen Anfangsverdacht darstellen, erst wenn andere Sachen dazukommen...)
Gruß
Carsten