Also das halte ich ja mal für ein Gerücht :-)Zitat von slidebuster
Die Geldstrafen richten sich nach Tagessätzen was ein Beschuldigter verdient.
Und bei 10 000€ müsste er Unsummen verdienen.
Scanner weg... jo das ist ok.
mfg
Ebi
Also das halte ich ja mal für ein Gerücht :-)Zitat von slidebuster
Die Geldstrafen richten sich nach Tagessätzen was ein Beschuldigter verdient.
Und bei 10 000€ müsste er Unsummen verdienen.
Scanner weg... jo das ist ok.
mfg
Ebi
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)