Hallo, hat mich jemand gerufen ? ;-)

besondere Schwere der Schuld? Lebenslang ohne Chance auf Bewährung nach 15Jahren bzw. mit anschließender Sicherrungsverwahrung???

JA das währe mal eine Strafe fürs Schwarzhöhren, da würde der Adrenalinspiegel gleich beim bloßen Gedanken ans mithören in die höhe schnellen und der Scannermarkt würde zusammenbrechen. ;-)

Aber im ernst, ich nehme an, du meinst "Vorsatz".
Ja, Theoretisch könnte sich die Lizenz hier Nachteilig auswirken, da man ja NACHGEWIESENERMAßEN die Rechtslage kannte.

Allerdings wird beim unerlaubten Abhöhren ja eh immer von Vorsatz ausgegangen! Das Fahrlässig unerlaubte abhören ist ja auch nicht Strafbar, sollange das gehörte nicht weitergegeben wird und die tatsache des Empfangs keinem zur Kenntnis gebracht wird. In wie fern sich das nun auf die Strafbemessung auswirkt, KEINE AHNUNG!

Je nach Argumentationskünsten könnte es aufgrund der überall frei erhältlichen Scanner und Frequenztabellen ein gewiefter Anwalt es schaffen,dass das Gericht evtl. einen Verbotsirrtum annererkennt.
Es also zu keiner Bestrafung kommen kann, da der "Normalbürger" aufgrund der o.g. Umstände annehmen konnte das abhöhren des BOS-Funks sei nicht verboten.
Ist quasi eine Ausnahme von: Unnwissenheit schützt vor Strafe nicht. Im Prinzip gilt hier in Deutschland: Unwissenheit schützt vor strafe nicht, ES SEI DENN der zu Bestrafende hatte gute und nachvollziehbare Gründe die ihm zu der Schlussfolgerung kommen ließen es sei nicht verboten!
Diese eh schon sehr kleine Chance besteht natürlich bei einem lizensierten AFU keinesfalls mehr.

Allerdings könnte die Afu Lizenz im Gegenzug eine Erklärung sein, warum man überhaupt einen Scanner hat. Auch könnte man ja die Frequenzen nur eingespeichert haben um sicherzustellen das man selber hier ebend nicht stört! Aber wie schon vorher hier im Threat gesagt, es hängt viel von der Glaubwürdigkeit (und der Programmierung des Scanners) ab...

Grundsätzlich kann man bei dieser Thematik gar nichts pauschal sagen, hier gehen die folgen für die einzelnen betroffenen bei gleichen Umständen (reines Abhöhren, ohne persöhnliche vorteile, weitergabe von informationen oder Gafferreisen) sehr weit auseinander. Sie reichen von Einstellung des Verfahrens wg. Geringfügigkeit -teilweise sogar mit Herraussgabe des Scanners- bis zu Geldstrafen in Höhe von mehreren Monatslöhnen!!!

ICh denke, hier ist einfach ein guter Anwalt sehr wichtig, der auch i.d.R. versuchen wird, es gar nicht zum Verfahren kommen zu lassen. Mit einem solchen "spezialist" und ein wenig Glück hat man gute einstellungen eine Einstellung des Verfahrens, evtl gegen Auflagen wie geringer Geldstrafe, zu erreichen. Ohne braucht man wirklich viel Schwein oder einen total überlasteten Staatsanwalt.

Gruß
Carsten