Zitat Zitat von feuerteufellars
Servus!
Angenommen Arne hätte ein amateurfunkzeugnis, hätte dies Auswirkungen auf das evtl. eingeleitete Strafverfahren?
In diesem Sinne....
Hi Lars,
ganz klar: NEIN
Er dürfte mit einem Scanner zwar bedenkenlos Amateurfunkaussendungen abhören (und auch straffrei) :-) aber auf keinen Fall Aussendungen, die nicht für ihn bestimmt sind. z.B. BOS - Funk.
mfg
Ebi