Original geschrieben von rettungsteddy
1. Ein Arzt kann keine Zwangseinweisung veranlassen!
Er kann Sie nur empfehlen und den Patienten einweisen.
Er kann nur beratend tätig sein. Die Zwangsmaßnahme wird von der Polizei veranlaßt. Diese kann (hab ich schon erlebt!) eine solche Maßnahme auch verweigern, wenn Sie selbst zum Schluß kommt, das dies nicht nötig ist bzw keinen Handlungsbedarf sieht.
2. Wenn ich Entscheidungsfähig bin wird mich kein Mensch dazu zwingen. Das ist strikt verboten! Dazu lies mal unser Grundgesetz. Ich darf doch sterben wenn ich das will.
Als Beispiel nimm den Herzinfarkt. Habe ich starke Schmerzen, das EKG zeigt auch Hinweise auf einen Infarkt, dann darf ich den Transport verweigern und zu Hause bleiben.
Hallo so ist das nicht ganz richtig,
ein diagnostisches und therapeutisches Vorgehen (inkl. Transport) auch gegen den Willen des Patienten ist möglich, und
zwar im Sinne der Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 677 BGB) bzw. ist straffrei im Rahmen des Rechtfertigenden
Notstandes (§ 34 StGB), wenn akute Gefahr für Leib und Leben für sich oder andere bzw. hierfür (unmittelbare
bevorstehende) „Gefahr im Verzug“ besteht (Psych KG).
Kein NA würde dich mit einem HI zu Hause lassen. Denn er (sowie auch RA/RS) ist verpflichtet zu helfen, andernfalls macht er sich der unterlassenen Hilfeleistung (§ 323c StGB) bzw. der
Körperverletzung durch Unterlassung (§ 223 in Verbd. Mit § 13 StGB) schuldig.
Selbes gilt für einen Pat mit va Alkohol Intox. Die Frage ist nur wohin mit dem Pat. (Krankenhaus, Psychatrie, Gewahrsam), dies muss man ja nach Fall entscheiden.
At a cardiac arrest, the first procedure is to take your own pulse.