1. Ein Arzt kann keine Zwangseinweisung veranlassen!
Er kann Sie nur empfehlen und den Patienten einweisen.
Er kann nur beratend tätig sein. Die Zwangsmaßnahme wird von der Polizei veranlaßt. Diese kann (hab ich schon erlebt!) eine solche Maßnahme auch verweigern, wenn Sie selbst zum Schluß kommt, das dies nicht nötig ist bzw keinen Handlungsbedarf sieht.

2. Wenn ich Entscheidungsfähig bin wird mich kein Mensch dazu zwingen. Das ist strikt verboten! Dazu lies mal unser Grundgesetz. Ich darf doch sterben wenn ich das will.
Als Beispiel nimm den Herzinfarkt. Habe ich starke Schmerzen, das EKG zeigt auch Hinweise auf einen Infarkt, dann darf ich den Transport verweigern und zu Hause bleiben.

Oder wer holt hier die POL und will mich mit Gewalt in eine Klinik schleppen????????

Das gleiche gilt auch für angetrunkene Menschen. Solange sie noch entscheidungsfähig sind, dann entshceiden sie selber über sich. Noch schlimmer wenn es in deren Wohnung geschieht. Wenn der Patient sagt, ich soll die Wohnung verlassen, dann tue ich das!

anders wiederum wenn der Patient sich selbst das Leben nehmen will, dann ist er auf Grund seines psychischen Zustandes nicht mehr entscheidungsfähig. Hier ist eine Zwangsmaßnahme angebracht. Dann kann man auch die Polizei einschalten, wenn der Patient den Transport verweigert.

Aber wie gesagt, entscheidungsfähige Patienten entscheidne selber!

Wo führt denn das alles sonst hin. Wilde Retter, welche alles was irgendwie erkrankrt / verletzt ist in die Klinik schleifen, mit Gewalt, Fixierung etc.....

Oh mein Gott.....