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Thema: Alkoholintoxikationen und solche, die es werden wollen

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  1. #1
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    Hat (oder kennt) einer von euch ein PDF-Skript oder eine Homepage wo mal das Thema Alkoholintox beschrieben wird.
    Wie da zu verfahren, Maßnahmen, wann NA-Indikation etc.

    Ich mach gerade meinen San, aber leider kommt dieses Thema viel zu kurz.


    Grüße
    Gibt es etwas schöneres,
    als ein leben zu retten???!!!

  2. #2
    Lauschi Gast

  3. #3
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    Soviel also zum Thema C2H5OH Intox ... ;-)
    At a cardiac arrest, the first procedure is to take your own pulse.

  4. #4
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    Hallo AkkonHaLand,

    Original geschrieben von AkkonHaLand
    Ich glaube ich falle vom Glauben ab, wenn ich das hier lese!

    Wenn der RD zu einem Patienten kommt und ohne das ausdrückliche Einverständnis des Pat die Pol ruft macht sich die Besatzung wegen Verlatzung des Datenschutzes STRAFBAR!

    Ausnahmen sind nur gegeben, wenn sie im Zusammenhang mit einer Straftat stehen (z.B. der Pat ist Täter einer Körperverletzung - die RD-Besatzung hat die Tat beobachtet!) oder der Pat fordert uns auf die Pol hinzuzurufen !

    JEDER Pat bei dem nicht verantwortbar ist ihn in der eigenen Wohnung alleine zu lassen kommt ins KRANKENHAUS! (Transportverweigerungen des Pat sind eine weitere Ausnahme!)
    wo hast du denn den Unsinn her, dass es strafbar ist, die POL zu rufen???

    Ich weiß zwar nicht, woher du kommst, aber offensichtlich kannst du dir nicht vorstellen, was Großstadt-RD bedeutet!
    Hier ist es ganz normal, dass bei Betrunkenen (Jugendliche klammmere ich jetzt mal aus!) nahezu immer die POL alarmiert wird, aus dem einfachen Grund, da Alkoholiker nix für den RD oder ein KH sind!!!
    Die EWA kommen bestellen nen GefKw und dann ab in die GeSa zur Ausnüchterung! Übrigens ist bei uns in der GeSa 24h ein Arzt bzw. eine Ärztin zugegen, welcher die Haftfähigkeit prüft und sie auch verantwortet. Wenn der GeSa-Arzt die Person als nicht haftfähig einstuft, was so gut wie gar nicht geschieht, wird dann nen RTW zur GeSa disponiert.


    Gruß
    Sebastian

  5. #5
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    Moin moin,
    Original geschrieben von AkkonHaLand
    Ich glaube ich falle vom Glauben ab, wenn ich das hier lese!

    Wenn der RD zu einem Patienten kommt und ohne das ausdrückliche Einverständnis des Pat die Pol ruft macht sich die Besatzung wegen Verletzung des Datenschutzes STRAFBAR!
    Das ist mir jetzt auch neu! Ich unterliege der Schweigepflicht nur in von mir erhobenen Daten (Diagnosen, was der Pat. zu mir sagt etc). Ich kann zum Schutz des Pat., der öffentlichen Sicherheit oder auch zu meinem eigenen Schutz natürlich jederzeit die Polizei hinzuziehen, wenn ich das für richtig halte.
    Wenn lediglich die Sicherheit des Pat von ihm selbst nicht gewährleistet werden, ist er eindeutig ein Fall für die Ausnüchterungszelle.
    Ein Pat. kommt eigentlich nur ins Krankenhaus, wenn er krank ist, sprich, es liegt eine medizinische Notwendigkeit wie eingeschränkter Aspirationsschutz, Bewußtseinstrübung etc vor. Nur zum Rausch auschlafen sind Krankenhäuser meiner Meinung nach einfach zu teuer. Wie gesagt, wir reden hier vom reinen Alkoholabusus OHNE Begleiterscheinungen wie Sturz o.ä.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  6. #6
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    Ist es nicht so, dass jeder Patient mit Verdacht auf C2-Intox ein Fall für das KH ist?

    Mal ganz ehrlich und nah am Leitfaden...
    Wir gehen immer von der schlimmsten möglichen "Erkrankung" aus. Ein Intox ist eine Vergiftung, immer noch und auch weiterhin.
    Es liegt also immer eine mögliche Vitalgefährdung vor, sei es durch Versagen der Schutzreflexe und der damit verbundenen Aspiration.

    Stell sich einer vor:
    DU als RD sagst der Polizei: "der ist nur voll wie ne Strandhaubitze... nix für uns."
    Polizei packt den ein und legt den in PG schlafen.
    Am nächsten morgen ist der Kalt! Erstickt am eigenen Erbrochenen.
    Dann kannst DU dich als verantwortliches RD Personal ganz warm anziehen, denn DU hast eine medizinische Ausbildung und die Polizei nicht, also werden die DEINER Aussage guten Gewissens glauben geschenkt haben.

    Armes Rettungswesen!
    »Ein völlig nutzloses Produkt«
    Die „New York Times” zur Markteinführung von Microsoft Windows (1985)

  7. #7
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    Bringst Du Deine Freunde, wenn Ihr gefeiert habt und selbst mal etwas über den Durst getrunken habt alle ins KH statt nach Hause?
    HALDOL gibt es jetzt auch als Raumspray!

  8. #8
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    Bist du für deinen "Freund" als Privatperson und NICHT in als Rettungsdienst haftbar (außer du bist natürlich im Rettungsdienst tätig[Außnahme]) ?? Ich denke das ist etwas ganz anderes !!

    Übergibst du deinen Freund der Polizei für eine Nacht PG ???

    Ich denke die Frage ist hier unangebracht und selbst wenn würde ich die Frage mit "Ja" beantworten, denn wir reden hier von hilfsbedürftigen Leuten mit Alkoholintoxikation und nicht von angetrunkenen Suffköppen die selber noch laufen können.

    Stadtpenner sind eine ganz andere Sache, diese müssen jedoch trotzdem ins Krankenhaus. Sollte solch eine Gheschichte übel ausgehen, zählt immer der Leitfaden.

    David
    Geändert von Herri (18.10.2005 um 10:45 Uhr)

  9. #9
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    @David: Danke für die Schützenhilfe!
    Schön das man hier nicht alleine mit seiner Meinung ist!
    »Ein völlig nutzloses Produkt«
    Die „New York Times” zur Markteinführung von Microsoft Windows (1985)

  10. #10
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    Genau die angetrunkenen Suffköppe sind die, mit welchen man in einer Großstadt ständig zu tun hat. 16 Jährige, welche besoffen auf der Straße liegen.

    Warum unterscheidet Ihr hier Stadtpenner, Suffköppe etc..?
    Sind das wohl Menschen unterschiedlicher Klassen? Bzw. die einen sterben wenn Sie trinken, die anderen halten es aus?

    Meiner Meinung nach kann man kaum eine allgemeine Aussage treffen, die ist immer Situationsabhängig.

    Aber wenn man das tun möchte dann:
    Immer einen NOTARZTEINSATZ daraus machen, der Patient könnte ja gestürzt sein, evtl ein cerebrales Trauma erlitten haben....
    Außerdem haftet dann der Notarzt, wenn er den Patienten der POL übergibt....

    *Kopfschüttel* Man kann alles übertreiben....
    HALDOL gibt es jetzt auch als Raumspray!

  11. #11
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    Nein ich denke eine Differenzierung ist zu übertrieben:

    Stadtpenner sind eine ganz andere Sache, diese müssen jedoch trotzdem ins Krankenhaus.
    Wie du siehst habe ich geschrieben: KH !!

    Mit Suffköppen meine ich leicht angetrunkene Leute. Jeder der nicht mehr gerade stehen oder gehen kann gehört ins Krankenhaus.

    Einen Notarzt nachzufordern nur um den Pat der Pol zu übergeben ist nur faulheit. Zu faul um zu transportieren und ggf. die Karre zu putzen, denn an der Einsatzstelle stehst du sowieso gerade rum. Sekündärverletzungen wie SHT 1 oder 2 Grades durch Sturtz herbei zu beschwören: Das ist übertrieben, denn dann müsste jeder KTW Trsp. V.a. Oberschenkelhals nen NEF Einsatz sein .. wegen Sturtz

    Oh Mann ich hör besser auf die Diskusion führt ins Unendliche .... bis beim nächsten Thread ... bye

    David

  12. #12
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    hallo!

    also wirkliche alkohol intoxikationen (sprich somnolent bis bewusstlos, erbrechen etc.) sind überwachungspflichtig und ins khs zu bringen, auch wenn ich jedes mal wieder um die sozialkassen heulen muss.

    meist ist es ja so, dass die polizei, wenn ihnen die sache zu heiß is, weils eben nicht blos ein kleiner rausch sondern ne richtige vergiftung ist, den rd ruft ansonsten nehmen die ja die anderen unbemerkt von uns mit ;)


    wenn man als rd primär zu einem, wie herri schreibt, angetrunken suffkopp gerufen wird, muss man denke ich vor ort entscheiden was man mit dem macht. sollte keine ersichtliche behandlungsbedürftige verletzung oder erkrankung vorliegen würde ich ihm halt empfehlen mitzukommen zur abkärung und bei verweigerung, sein bier.


    liegt dagen was vor und er sieht den ernst der lage nicht ein, wird er mitgenommen, notfalls mit hilfe der pol.


    grüße

    loxi

  13. #13
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    458
    Original geschrieben von Herri

    Einen Notarzt nachzufordern nur um den Pat der Pol zu übergeben ist nur faulheit. Zu faul um zu transportieren und ggf. die Karre zu putzen, denn an der Einsatzstelle stehst du sowieso gerade rum.
    mmh. Lallt der Patient, ist er nicht mehr voll orientiert, Gangprobleme... Das kann viele Ursachen haben, auch wenn der Patient angetrunken ist (Hypoglykämie, Hirnblutungen etc...)
    Das schreit nach einem Notarzt.....

    Und am Ende geht der Patient eigenständig nach Hause und an die 1000 Euro für den Ar***....

    Wasi ch sagen will ist, daß nicht jeder Betrunkene ins KH muß, daß nicht jeder Betrunkene gleich intubiert werden muß.
    Wie oft war einer von uns schon so besoffen, daß man ihn, wenn man Ihn auf der Straße findet ins KH gemußt hätte?
    HALDOL gibt es jetzt auch als Raumspray!

  14. #14
    Registriert seit
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    458
    Original geschrieben von loxi

    liegt dagen was vor und er sieht den ernst der lage nicht ein, wird er mitgenommen, notfalls mit hilfe der pol.
    Ist der Patient voll orientiert und entscheidungsfähig hüte ich mich Ihn zu zwingen. Das nennt man dann Freiheitsberaubung.
    HALDOL gibt es jetzt auch als Raumspray!

  15. #15
    Registriert seit
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    Traurige Diskussion...

    --- OHNE WORTE ---


    bye
    »Ein völlig nutzloses Produkt«
    Die „New York Times” zur Markteinführung von Microsoft Windows (1985)

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