Bist du für deinen "Freund" als Privatperson und NICHT in als Rettungsdienst haftbar (außer du bist natürlich im Rettungsdienst tätig[Außnahme]) ?? Ich denke das ist etwas ganz anderes !!
Übergibst du deinen Freund der Polizei für eine Nacht PG ???
Ich denke die Frage ist hier unangebracht und selbst wenn würde ich die Frage mit "Ja" beantworten, denn wir reden hier von hilfsbedürftigen Leuten mit Alkoholintoxikation und nicht von angetrunkenen Suffköppen die selber noch laufen können.
Stadtpenner sind eine ganz andere Sache, diese müssen jedoch trotzdem ins Krankenhaus. Sollte solch eine Gheschichte übel ausgehen, zählt immer der Leitfaden.
David