Moin moin,
Das ist mir jetzt auch neu! Ich unterliege der Schweigepflicht nur in von mir erhobenen Daten (Diagnosen, was der Pat. zu mir sagt etc). Ich kann zum Schutz des Pat., der öffentlichen Sicherheit oder auch zu meinem eigenen Schutz natürlich jederzeit die Polizei hinzuziehen, wenn ich das für richtig halte.Original geschrieben von AkkonHaLand
Ich glaube ich falle vom Glauben ab, wenn ich das hier lese!
Wenn der RD zu einem Patienten kommt und ohne das ausdrückliche Einverständnis des Pat die Pol ruft macht sich die Besatzung wegen Verletzung des Datenschutzes STRAFBAR!
Wenn lediglich die Sicherheit des Pat von ihm selbst nicht gewährleistet werden, ist er eindeutig ein Fall für die Ausnüchterungszelle.
Ein Pat. kommt eigentlich nur ins Krankenhaus, wenn er krank ist, sprich, es liegt eine medizinische Notwendigkeit wie eingeschränkter Aspirationsschutz, Bewußtseinstrübung etc vor. Nur zum Rausch auschlafen sind Krankenhäuser meiner Meinung nach einfach zu teuer. Wie gesagt, wir reden hier vom reinen Alkoholabusus OHNE Begleiterscheinungen wie Sturz o.ä.
Gruß, Mr. Blaulicht