Original geschrieben von rettungsteddy
Ist der Patient voll orientiert und entscheidungsfähig hüte ich mich Ihn zu zwingen. Das nennt man dann Freiheitsberaubung.
hallo!

deshalb die polizei! ich kann keinen patienten zurücklassen, bei dem ich weis, dass er dadurch in lebensgefahr schwebt oder schwere körperliche schäden davonträgt (und gerade angetrunkenen ist das ausmaß einer verletztung u.ä. oft nicht so bewusst, aber wehe der wird wieder nüchtern...)


ach ja: bei uns gabs auch mal einen fall, wo ein älterer man nach alkoholkonsum ins khs eingeliefert wurde. alen war gleich klar, der ist halt betrunken gestürzt. nachdem er aber am nächsten tag immer noch somnolent war, ist man der sache nachgegangen und hat nen apoplex festgestellt.


grüße

loxi