hallo!

also wirkliche alkohol intoxikationen (sprich somnolent bis bewusstlos, erbrechen etc.) sind überwachungspflichtig und ins khs zu bringen, auch wenn ich jedes mal wieder um die sozialkassen heulen muss.

meist ist es ja so, dass die polizei, wenn ihnen die sache zu heiß is, weils eben nicht blos ein kleiner rausch sondern ne richtige vergiftung ist, den rd ruft ansonsten nehmen die ja die anderen unbemerkt von uns mit ;)


wenn man als rd primär zu einem, wie herri schreibt, angetrunken suffkopp gerufen wird, muss man denke ich vor ort entscheiden was man mit dem macht. sollte keine ersichtliche behandlungsbedürftige verletzung oder erkrankung vorliegen würde ich ihm halt empfehlen mitzukommen zur abkärung und bei verweigerung, sein bier.


liegt dagen was vor und er sieht den ernst der lage nicht ein, wird er mitgenommen, notfalls mit hilfe der pol.


grüße

loxi