Hallo AkkonHaLand,

Original geschrieben von AkkonHaLand
Ich glaube ich falle vom Glauben ab, wenn ich das hier lese!

Wenn der RD zu einem Patienten kommt und ohne das ausdrückliche Einverständnis des Pat die Pol ruft macht sich die Besatzung wegen Verlatzung des Datenschutzes STRAFBAR!

Ausnahmen sind nur gegeben, wenn sie im Zusammenhang mit einer Straftat stehen (z.B. der Pat ist Täter einer Körperverletzung - die RD-Besatzung hat die Tat beobachtet!) oder der Pat fordert uns auf die Pol hinzuzurufen !

JEDER Pat bei dem nicht verantwortbar ist ihn in der eigenen Wohnung alleine zu lassen kommt ins KRANKENHAUS! (Transportverweigerungen des Pat sind eine weitere Ausnahme!)
wo hast du denn den Unsinn her, dass es strafbar ist, die POL zu rufen???

Ich weiß zwar nicht, woher du kommst, aber offensichtlich kannst du dir nicht vorstellen, was Großstadt-RD bedeutet!
Hier ist es ganz normal, dass bei Betrunkenen (Jugendliche klammmere ich jetzt mal aus!) nahezu immer die POL alarmiert wird, aus dem einfachen Grund, da Alkoholiker nix für den RD oder ein KH sind!!!
Die EWA kommen bestellen nen GefKw und dann ab in die GeSa zur Ausnüchterung! Übrigens ist bei uns in der GeSa 24h ein Arzt bzw. eine Ärztin zugegen, welcher die Haftfähigkeit prüft und sie auch verantwortet. Wenn der GeSa-Arzt die Person als nicht haftfähig einstuft, was so gut wie gar nicht geschieht, wird dann nen RTW zur GeSa disponiert.


Gruß
Sebastian