Hallo !
Hierzu will ich gerne auch meinen Senf lassen !
In unserer Gemeinde ist das so geregelt, daß die ehemaligen Zivilschutzsirenen allesamt vom Telefonnetz getrennt wurden - und nun mittels Sonnenburg Fernwirkempfänger das Programm Feueralarm ausgelöst werden kann.
Die anderen Sirenenprogramme können via Funk nicht mehr ausgelöst werden - aber in den Gerätehäusern befinden sich noch die alten Steuerungen mit Wahlschalter - hier kann man einstellen, welches Programm (Feuer, ABC, Entwarnung) bei Durchschalten des Fernwirkempfängers läuft.
Die Schalterstellung Feuer wurde mittels Schraube arrettiert.
Unsere Probealarmierung findet einmal im Monat zur festgelegten Zeit statt.
Eine Frage aber an alle hier:
Wie ist es bei Euch geregelt ??? Unsere Sirene und Fernwirkempfänger werden direkt ohne Zähler aus dem öffentlichen Stromnetz gespeist - haben einen eigenen, verplompbten Hausanschlußkasten !
Offensichtlich gibt es dahingehend eine Vereinbarung mit dem EVU




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