@ghost-on-fire
Du kommst zu einer Rea, intubierst den Kerl, defibrillierst ihn mit deinem Halbautomaten, er hat wieder nen Rhythmus, du beatmest ihn suffizient, er wird immer tachycarder, er beginnt am Tubus zu kauen, er würgt.....was machst du??? Das ist das was ich meine mit man muß auch sämtliche Konsequenzen mitbehandeln.

@brause
Sicherlich ist der rechtfertigende Notstand die Begründung egal welcher Ausbildungsstand und ob Fachhelfer oder Zivilist, aber bedenke daß beim Fachpersonal auch die drei Säulen Ausbildung, Übung und Praxis der Maßnahme enthalten sein müssen. Aus dieser ergibt sich ja dann auch die qualifizierte Hilfeleistungspflicht. So kommt z.B. die unterlassene Hilfeleistung nur für Laien in Frage. Rettungsfachpersonal ist dann gleich mit Tatbeständen wie Körperverletzung, Totschlag evtl. auch in Verbindung mit Unterlassung dran.

@hannibal
Klar kann jede Putzfrau defibrillieren, kann von uns auch jeder, es sei denn er ist für eine Organisation unterwegs. Für Laien gilt ja auch die MPG nicht.

@kermit-t-f
Die Aussage das man auf dem Land öfter mal in Verlegenheit kommt Notkompetenzmaßnahmen durchzuführen kann ich so nicht unterstützen. Ich behaupte es ist sogar anderstrum. Während auf dem Land das Verhältnis RTW NEF meistens 1:1 1:2 ist kommt in der Stadt das Verhältnis auf bis zu 1:10.
Da das NEF eh am laufenden Band fährt heißt es eh oft NEF verzögert oder es kommt das Außen NEF von XY. Ebenso ist die Zahl, bei der Patienten vom NA begleitet bzw. bei denen der NA die Begleitung nicht wegen eines Folgeeinsatzes abbrechen muß signifikant gering. Davon ausgeklammert sind natürlich die nicht-abkömmlich-Situationen.