Ich weiß, dass es inzwischen schon ein lästiges Thema ist, aber ich stelle mir momentan eine Frage:
Ich mache gerade die Ausbildung zum Rettungssanitäter und bin momentan soweit, dass ich Rettungshelfer bin (habe die Praktika beendet und mache demnächst den Abschlusslehrgang). Ich weiß dass ein RettSan im Rahmen der Notkompetenz z.B.Zugänge legen kann, VEL verabreichen kann und unter bestimmten vorraussetzungen (Atemstillstand mit vollkommender Muskelerschlaffung und Reflexlosigkeit) auch intubieren darf. Aber wie sieht das mit Rettungshelfern aus? Darf ich also z.B. einen Zugang legen bevor ich die Prüfung zum RS gemacht habe?
Danke schonmal
Michael