Hallo...

...Notkompetenz ist das Unwort schlechthin, juristisch gesehen gibt es gar keine Notkompetenz, Rechtsgrundlage ist der "rechtfertigende Notstand", egal ob RH, RS oder RA.

Und wenn die Vorraussetzungen für den rechtfertigenden Notstand vorliegen (die ich jetzt einmal als bekannt vorraussetze), ist es auch egal, wer die Massnahmen durchführt, wichtig ist vor allem, dass er die Massnahmen sicher beherrscht und durchführen kann.

Ob das dann immer sinnvoll ist, ist aber eine ganz andere Frage.