Ja es ist lästig!
Das schöne Modewort Notkompetenz in Verbindung mit RS gibt es quasi nicht. Das ist ein Begriff, der sich für RAs eingebürgert hat, wenn bestimmte ärztliche Maßnahmen ergriffen werden, um eine gegenwärtige Gefahr für das Leben des Patienten abzuwehren, wenn kein Notarzt zeitnah verfügbar ist.
Das ergreifen invasiver Maßnahmen, wie es z.B. bohren mit spitzer hohler Stahlnadel durch intakte Haut in ein Blutgefäß ist, setzt gewisse Situationen vorraus, die ich mal als bekannt voraussetze.
Erlaubt ist grundsätzlich nichts, da es eine Körperverletzung ist.
Wenn ich als RS, wenn ich sämtliche Basics ausgeschöpft habe einen Zugang lege ist das denke ich über § 16 OwiG abgedeckt.
Von einer Intubation, rate ich dringend ab. Diese scheint zwar eine einfache Maßnahme zu sein, jedoch muß ich auch immer die Komplikationen berücksichtigen und dann natürlich um Nägel mit Köpfen zu machen diese dann auch weiter "behandeln".
Mach deine Basics, leg nen Zugang, wenn nötig, aber laß bitte die Finger vom Laryngoskop und beatme lieber suffizient. Damit hilfst du dem Patienten am meisten und um den sollte es ja immer gehen.
Grüße aus Augsburg
Happyrescue