@ Pikachu:
Ich weiss ja, das dort wo du fährst, vor gar nicht so langer Zeit gar keine erweiterten Massnahmen durch RAs durchgeführt worden sind (ich sollte mich auch schon mal wg. Zugang bei einer Rea bei meinem Freund S.-B. rechtfertigen), aber wenn eine RTW-Besatzung heutzutage bei einer Rea nur Basis-Massnahmen durchführt, ist das nahe am Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung.
Anfang des Jahres wurde in Köln eine Besatzung wg. unterlassener Hilfeleistung verurteilt, weil sie nicht defibrilliert haben, und das ist meines Wissens nach das einzige Urteil bezüglich erweiterter Massnahmen gegen RD-Personal. Und es dürfte für viele überraschend sein, dass ein Urteil zu dem Themenkreis nicht wg. Körperverletzung sondern wg. unterlassener Hilfeleistung gegeben hat. So kann auch Zurückhaltung zu Konsequenzen führen...aber das war eigentlich genauso zu erwarten.