Hallo!
Das ist mir schon klar,
ich bezog das auf die Straftatbestände die dann in Verbindung damit begangen werden;
also eine Gefährdung des Straßenverkehrs ...z.b. wenn ich damit die Höchstgeschwindigkeit überschreite;
eine Nötigung; wenn man andere Verkehrsteilnehmer dazu drängt, freie Bahn zuschaffen, wenn kein Einsatzhorn betätigt wird
Das Blaulicht alleine, das ist " nur " eine kleinigkeit ... sofern das Blaulicht von einem BOS-Fahrzeug aus betätigt wurde, wohlgemerkt!
An einem Privaten PKW, der damit nicht ausgerüstet sein darf, kommt dazu noch der damit verbunden Versicherungsschutz welcher durch die Verwendung von nicht zulässigen Bauteilen
nicht mehr besteht !
MfG




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