Hallo !
So, um dem ganzen noch eins drauf zusetzen, hier die Punkte die nach § 35 StVO die Feuerwehr von den Vorschriften befreien, " soweit ihr Einsatz dies erfordert ";
- Halten oder Parken im absoluten Halteverbot
- Mißachtung von STOP - Beschilderungen
- Mißachtung von Vorfahrtsregelungen
- Mißachtung von Roten Lichtzeichen
- Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
- rechts Überholen
- Mißachtung von Überhohlverboten, sofern kein anderer Gefährdet wird
- Fahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrrichtung
- sonstigen Gebotsregelungen
p.s. zum 2789mal, die Sonderrechte dürfen nur unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Was bedeutet, das immer dann wenn andere durch meine " Mißachtung " gefährdet würden, darf ich die Sonderrechte nicht ausüben, ich muss im Zweifelsfall immer auf mein " Vorrecht " verzichten !
Anbei dürfen auch diese Fahrzeuge z.b. nicht
- die Gewichtsbeschränkungen von Brückenbauwerken mißachten
- Fahrzeuge bewegen, die nicht nach den Regelungen der StVZO entsprechen oder solche erhebliche Mängel aufweisen, sodas die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist
So..das ist jetzt das allerletzte dazu
MfG




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