sorry sehe ich komplett anders siehe dazu absatz 1 des § 35
Von den Vorschriften dieser Verordnung sind befreit ....
und somit gilt die StVO "NICHT" mehr.
sorry sehe ich komplett anders siehe dazu absatz 1 des § 35
Von den Vorschriften dieser Verordnung sind befreit ....
und somit gilt die StVO "NICHT" mehr.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)