Ähh, nicht ganz. Laut allen mir bekannten Schreiben fördert das Land aufgrund der sogenannten "Anlage 2 zum Warenkorb" bestimmte Geräte mit 30% des jeweiligen über die Ausschreibung ermittelteten Anschaffungspreises. Das dürfte für die meisten Sirenensteuerempfänger zutreffen (muss es aber nicht).
gruß,
Hetti
P.S.: Wo gibt es denn in Hessen noch KatS-Sirenen ?





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