Das erscheint mir als eine sehr eigentümliche Konstruktion.
Die Leitstelle ist kein "Dienstleister" sondern nachgeordnete Betriebsleitung gem. DV810.
Sicherlich kann sie die Erarbeitung der Unterlagen an jemanden übertragen, nur kann es dann nicht dessen eigene Entscheidung sein, welche Unterlagen an wen zu veröffentlichen sind.
Ehrenamtlich tätig sein heißt nicht, an keinerlei Vorschriften gebunden zu sein. Für wen ist euer Kreisfunkmeister denn tätig? FW?
MfG
Frank