@F64098

Klar geht das. Bei Funkplänen handelt sich bei uns nicht um Betriebsunterlagen, denn diese werden nicht von uns erstellt oder verwaltet, sondern vom ehrenamtlichen Kreisfunkmeister, der kein Arbeitsverhältnis hat mit dem Landkreis hat. Er ist zuständig für alle funkrelevanten Dinge und vergibt auch Fünftonfolgekennungen. Er entscheidet, was verbreitet und was nicht veröffentlicht werden darf.
Auch für den Rettungsdienst übernimmt er diese Aufgabe. Die Leitstelle bzw. deren Personal ist Dienstleister und benutzt dazu seine Unterlagen.
Anders ist es im Landkreis an meinem neuen Wohnort. Dort gibt es keinen ehrenamtlichen Kreisfunkmeister, sondern dort übernimmt diese Aufgabe ein Angestellter der FTZ, also des Kreises.