Zitat Zitat von hannibal
Wobei ich das für sinnbefreit, verdammt gefährlich und rechtlich sehr bedenklich halte

bei uns muss man auf jedem Fahrzeug mindestens 16 UE (á 45min) absolvieren. Fahren, Beladung, Geräte, Handling. Dann wird durch einen anderen Ausbilder eine Abnahme gemacht. Hat hat den Nachteil das es sehr zeitintensiv ist. Ich darf z.B. kein Fahrzeug fahren trotz Klasse B
Ich find es echt schade das Du so darüber denkst und ich kann mir nicht vorstellen das fahrten mit SR (Wegerecht) sicherer werden ohne Training.

Übungsfahrten mit blauem Blinklicht und Sirene bedürfen der Gehnehmigung durch die zuständige Innenbehörde/Innenministerium.

...sind somit also rechtlich abgesichert - natürlich unter Beachtung von §1 StVO und der besonderen Sorgfaltspflicht - sie gehören somit zu den sog. Hoheitsrechten (SOG = Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung)

Über die länge der Ausbildungs- und Einweisungsfahreten denke ich es könnte gerne mehr sein.

Gruß Carsten