Ich find es echt schade das Du so darüber denkst und ich kann mir nicht vorstellen das fahrten mit SR (Wegerecht) sicherer werden ohne Training.Zitat von hannibal
Übungsfahrten mit blauem Blinklicht und Sirene bedürfen der Gehnehmigung durch die zuständige Innenbehörde/Innenministerium.
...sind somit also rechtlich abgesichert - natürlich unter Beachtung von §1 StVO und der besonderen Sorgfaltspflicht - sie gehören somit zu den sog. Hoheitsrechten (SOG = Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung)
Über die länge der Ausbildungs- und Einweisungsfahreten denke ich es könnte gerne mehr sein.
Gruß Carsten






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