Zitat von fire-hunter112
Ähm Du kennst aber schon den Unterschied zwischen Sonder und Wegerechten oder ? Es bestreitet doch gar keiner, das es nicht erlaub sei ich habe geschrieben Zitat " ... nur mit blauem Blinklicht..." und das ist sicher nicht erlaubt !
Also lieber Jung ich habe mich sicherlich schlau gemacht und wenn Du in der Fahrschule aufgepasst hast, dann würdest Du sicherlich auch den Unterschied zwischen Sonder auf der einen und dem Wegerecht auf der anderen Seite kennen...
Beleidigungen bringen hier keinen weiter und Recht bekommst Du deswegen noch lange nicht ! Überlege mal, wozu Du den gelben Alarmknopf nicht nur ziehen sondern auch drehen kannst ? Sicher nicht zum Spaß !
Sicherlich hast Du noch keine Sonder und Wegerechtfahrt mitgemacht, sonst würdest Du jetzt nicht so daher reden !
und noch was auch wenn es OT ist : können und dürfen ist auch zweierlei und die Stadtreinigung darf sicher nicht entgegen der Einbahnstraße fahren - die müssen die Straße eben dann 2mal befahren
Zum Thema Anschnallen: die einzige Ausnahme, die in der StVO klar und deutlich geregelt ist, die ist die vom Taxifahrer - wenn dieser einen Fahrgast geladen hat, dann ist er von der Pflicht befreit ! Es gibt noch weitere Ausnahmen, welche jedoch die Straßenverkehrsbehörde örtlich zuständig regelt und in jedem Fall bedarf es einer Ausnahmegenehmigung - außer eben beim Taxi und beim Fehler der Gurte ...