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Thema: Einsätze mit tödlichen Folgen

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  1. #1
    fire-hunter112 Gast
    Also soviel Schwachfug habe ich schon lange nicht mehr gelesen...!!!
    Lasst doch endlich mal diese SCH... Diskussionen sein!!!

    Wer nun Schuld hat und wer nicht,daß klären andere Leute...!!!

    Zum Anschnallen: Wenn ich angeschnallt bin,kann ich mir schlecht ein Atemschutzgerät anlegen... Also: Abschnallen angesagt!!
    Und auch im angeschnallten Zustand, kommt man bei einem Unfall diesen Außmasses und diesen Deformationen nicht ohne schwerwiegende Verletzungen davon.

    Schaut euch doch einfach mal die Bilder des Unfall genau an, dann fällt euch auch auf, wie stark das Fahrzeugdach eingedrückt wurde. Und das im Bereich der hinteren Sitzbank,wo überlicherweise 4 Mann sitzen(vielleicht die 4 getöteten ??).
    Und es gibt noch eine Menge mehr, wodurch derartige Folgen eines solchen Unfall entstehen können.

    Und zum Thema Sonder- und Wegerechte:
    Diese sind in den bekannten Paragraphen der StVo eindeutig geregelt und @Bendix 4123: Auch das befahren einer Einbahnstraße entgegengesetzt der eigentlichen Fahrtrichtung ist zulässig unter bestimmten Vorraussetzungen. Und das steht auch den entsprechenden Gesetzestexten. Einfach mal erst informieren und dann schreiben oder sprechen.
    (PS: Sogar mit `ner Kehrmaschine der Stadtreinigung oder so kann man Einbahnstraßen verkehrt herum befahren)

    Lasst euch die Vorstehenden Dinge einfach mal durch die Gehirnwindungen gehen... (Soll eine Anregung zum nachdenken sein und KEINE Beleidigung!!!)
    Geändert von fire-hunter112 (27.06.2006 um 23:44 Uhr) Grund: Textteile vergessen

  2. #2
    r00f Gast
    Zitat Zitat von fire-hunter112
    Zum Anschnallen: Wenn ich angeschnallt bin,kann ich mir schlecht ein Atemschutzgerät anlegen... Also: Abschnallen angesagt!!
    Oh jeeee, man hast du vielleicht mal geschaut WO zur Hölle in einem Fahrzeug Anschnallgurte sind? Die gesamte Hintere Reihe ist voll davon. Und da sind normalerweise garkeine Atemschutzgeräte, es seie denn man war mal wieder so schlau und hat sich dort welche hinbauen lassen (obwohl das gleichermaßen sinnlos ist, weil man mit der Fahrtrichtung garkein Atemschutz auf der Fahrt anlegen darf). Außerdem wirkt dein PA der normalerweise bis zum Einsatzort verriegelt bleibt wie ein Gurt und kann dir durchaus den Arsch retten.

    Und auch im angeschnallten Zustand, kommt man nicht ohne schwerwiegende Verletzungen davon.
    Immernoch weniger schwerwiegendere wie im nichtangeschnallten Zustand und dem möglichen Umstand, nichtangeschnallt aus dem Fahrzeug zu fliegen. Du als Feuerwehrmann solltest eigentlich wissen war dir alles passieren kann wenn du nicht angeschnallt bist. Deshalb halte ich deine Argumentation für recht Sinnlos.

    Überleg mal bitte bevor du was postest. Danke.

  3. #3
    Bendix 4123 Gast

    wenn das Wörtchen "nur" nicht wär...

    Zitat Zitat von fire-hunter112

    Und zum Thema Sonder- und Wegerechte:
    Diese sind in den bekannten Paragraphen der StVo eindeutig geregelt und @Bendix 4123: Auch das befahren einer Einbahnstraße entgegengesetzt der eigentlichen Fahrtrichtung ist zulässig unter bestimmten Vorraussetzungen. Und das steht auch den entsprechenden Gesetzestexten. Einfach mal erst informieren und dann schreiben oder sprechen.
    (PS: Sogar mit `ner Kehrmaschine der Stadtreinigung oder so kann man Einbahnstraßen verkehrt herum befahren)

    Lasst euch die Vorstehenden Dinge einfach mal durch die Gehirnwindungen gehen...

    Ähm Du kennst aber schon den Unterschied zwischen Sonder und Wegerechten oder ? Es bestreitet doch gar keiner, das es nicht erlaub sei ich habe geschrieben Zitat " ... nur mit blauem Blinklicht..." und das ist sicher nicht erlaubt !

    Also lieber Jung ich habe mich sicherlich schlau gemacht und wenn Du in der Fahrschule aufgepasst hast, dann würdest Du sicherlich auch den Unterschied zwischen Sonder auf der einen und dem Wegerecht auf der anderen Seite kennen...

    Beleidigungen bringen hier keinen weiter und Recht bekommst Du deswegen noch lange nicht ! Überlege mal, wozu Du den gelben Alarmknopf nicht nur ziehen sondern auch drehen kannst ? Sicher nicht zum Spaß !

    Sicherlich hast Du noch keine Sonder und Wegerechtfahrt mitgemacht, sonst würdest Du jetzt nicht so daher reden !

    und noch was auch wenn es OT ist : können und dürfen ist auch zweierlei und die Stadtreinigung darf sicher nicht entgegen der Einbahnstraße fahren - die müssen die Straße eben dann 2mal befahren

    Zum Thema Anschnallen: die einzige Ausnahme, die in der StVO klar und deutlich geregelt ist, die ist die vom Taxifahrer - wenn dieser einen Fahrgast geladen hat, dann ist er von der Pflicht befreit ! Es gibt noch weitere Ausnahmen, welche jedoch die Straßenverkehrsbehörde örtlich zuständig regelt und in jedem Fall bedarf es einer Ausnahmegenehmigung - außer eben beim Taxi und beim Fehler der Gurte ...

  4. #4
    Registriert seit
    27.02.2002
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    5.256
    Zitat Zitat von Bendix 4123
    Zum Thema Anschnallen: die einzige Ausnahme, die in der StVO klar und deutlich geregelt ist, die ist die vom Taxifahrer.

    Stimmt doch gar nicht.
    §21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme

    (1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für

    1.

    Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung
    2.

    Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen,
    3.

    Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,
    4.

    Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist,
    5.

    das Begleitpersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,
    6.

    Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
    Bendix 4123 Gast
    schau mal in die AVO´s dazu ! bzw. lese mal richtig in vielen dieser KFZ ist gar kein Gurt eingebaut !

    Es geht ja auch um das Anschnallen während einer Fahrt mit mehr als 5 Km/h

    und Punkt 6 ähm klar muss ich zum Aufstehen den Gurt lösen lol

    im übrigen Fahrgäste von Linienbussen müßen sich auch nicht angurten...

    Aber darum geht es ja auch gar nicht !

  6. #6
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    30.04.2005
    Beiträge
    604
    Zitat Zitat von Bendix 4123
    schau mal in die AVO´s dazu ! bzw. lese mal richtig in vielen dieser KFZ ist gar kein Gurt eingebaut !

    Es geht ja auch um das Anschnallen während einer Fahrt mit mehr als 5 Km/h

    und Punkt 6 ähm klar muss ich zum Aufstehen den Gurt lösen lol

    im übrigen Fahrgäste von Linienbussen müßen sich auch nicht angurten...

    Aber darum geht es ja auch gar nicht !
    Ist nicht ganz richtig!
    Wenn Gurte vorhanden sind besteht auch da Anschnall-Pflicht seit April/Mai letzten Jahres!
    Und es wird nur geduldet, das sich in Linienbusse nicht angeschnallt werden muß, weil se eigentlich nicht schneller als 80 Fahren dürfen, und wenn die erlaubten Stehplätze(!) beansprucht werden, sogar nur 60, und darum nix Anschnallen.
    MfG

  7. #7
    fire-hunter112 Gast
    Also zu Bendix 4123:
    Ich kenne den Unterschied zwischen Sonder und Wegerecht!! (gehört sich woll so als Maschinist)
    Desweiteren bin ich seit `96 in einer FF, welche ca. 200 E`s pro Jahr fährt.
    Und E-Fahrten habe ich etliche hinter mir als Maschinist und als "normale" Besatzung...

    Stell dir vor, man wird alamiert zum Wohnungsbrand 3.OG, Leben in Gefahr; Zufahrt eine Einbahnstraße, EO entgegen der Fahrtrichtung in 30m von der Kreuzung an der du gerade bist und kein weiterer Verkehr.Wenn du auf normalen Weg anfährst musst du ca 1km weiter fahren.

    Dies ist eine Situation wo du von der Einbahnstraßenregelung abweichen kannst und das ganze nachts Halb 3... Schaltest du dann das Horn an ???

    Sonderrechte kann ich auf Einsatzfahrten jederzeit wahrnehmen (auch das befahren der Einbahnstraßen) ABER ich kann meine Sonderrechte nicht anzeigen.Und darin besteht das Problem!! Denn mein Wegerecht kann ich mit dem blauen Blinklicht + Horn anzeigen!! (Gibt garantiert wieder Schlauere Leute,welche das Gegenteil behaupten..)

    Habe mich sehr lange und intensiv mit dem Thema beschäftigt und weiß wovon ich Rede. Ich brauche mir nicht sagen lassen,das ich jemanden beleidige, ein Jung bin oder in der Fahrschule nicht aufgepasst habe!!
    Und das mit den Gehirnwindungen sollte heißen: erst mal ein paar Gedanken zu solchen Themen machen!!

    Desweiteren ein Link:http://www.datenschutz-berlin.de/ges.../stvo.htm#nr35

    Einfach mal GENAU lesen...!! (§35 Sonderrechte ; §38 blaues/gelbes Blinklicht)

    Und da findest du unter Absatz 6 dann auch das mit der Stadtreinigung...

    Anmerkung: Ist nicht der ganze Gesetzestext in einigen Abschnitten ´der verlinkten Seite!!

    Zum Thema Gurt: man sieht,das es doch mehr Ausnahmen als nur den Taxifahre gibt.
    Ich habe in dem anderen Beitrag einige Wörter vergessen.Ändere das aber gleich ab.

    @rOOf:
    Hast du dir mal ein LF16 oder TLF16 auf W50-Fahrgestell,sowie einige andere älter Fahrzeuge angeschaut?? Sicher nicht...!

    Also dort sind z.b. über der hinteren Sitzbank die PA`s angebracht,ohne den heut bekannten Sicherungen.Keine Sicherheitsgurte in der Mannschaftskabine und alles mit TÜV-Segen und den Genehmigungen der sonst noch zuständigen Stellen. Und das ist nicht nur bei den Ostdeutschen Fahrzeugen älterer Bauart,sondern auch bei vielen westdeutschen Fahrzeugen so.
    Ich möchte da jetzt nicht ins Detail mit dem DARF ICH oder DARF ICH NICHT gehen, es ist erlaubt,glaub`s mir...

    Was machst du eigentlich in der Zeit vom Abschnallen,bis du dein PA angelegt hast(Gurte ordnungsgemäß festgezogen...)??? Bist du in dieser Zeitspanne gesichert? NEIN...!!!

    Also bei den Deformationen der Fahrzeugkabine in dem Fall,um den es hier geht, sind schwerwiegende Verletzungen nicht zu vermeiden auch jene die einen möglichen Tod nach sich ziehen. Es ist traurig aber wahr.

    @bendix 4123: die Ausnahmen beim Anschnallen gelten unter,sowie auch über 5 km/h Fahrgeschwindigkeit.

    @jumbo: Anschnallpflicht in allen Bussen mit vorhandenen Sicherheitsgurten,unabhängig der Geschwindigkeit.Es ist egal ob Linie oder nicht... Und das weiß kaum jemand. Ausnahme sind die Stehplätze,da du dich dort nicht anschnallen kannst,aber dafür müssen diese so gestaltet sein das sich die stehenden Passagiere festhaltenkönnen usw...
    (Ausbildung zum Berufskraftfahrer GkV/PV brachte mich zu dem Wissen über Busse)

    Ich hoffe es fühlt sich diesmal keiner auf den Schlips getreten...
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  8. #8
    Bendix 4123 Gast
    also mir bekannt ist und auch gängige Praxis, sind Linienbusse (Fahrgäste) von der Anschnallpflicht befreit, aber darum geht es hier ja auch nicht

    Wenn wir jetzt in diesem Forum jedes Wort auf die Goldwaage legen, dann kommen wir ja nie auf einen gemeinsamen Nenner

    Fakt ist nun mal, das sich sehr viele Angehörige einer FFw weit aus dem Fenster hängen, wenn Sie mit Sonder und Wegerechten unterwegs sind. Das beginnt bereits bei der Alarmierung, wenn einige der Angeh. ihre netten Dachaufsetzer aufs Dach hängen, die Warnblinkanlage anschalten und los rasen. Ja ich weiss, es war am Schluss wieder keiner aber es ist nun mal so.

    Fakt ist auch das jeder, der mit SuWR unterwegs ist zweimal schauen muss, bevor er los fährt. Und die Praxis sieht leider anders aus.

    Da kommt der Trieb im Menschen durch, das er ja soooooo schnell wie möglich am Einsatzort sein muss, nur macht sich dann eben jener Mensch keine Gedanken mehr darüber, wie er dahin kommt !

    Was denkt ihr, wieso in Berlin bei der Landespolizei das Einschalten der SoSi auf eigene Verantwortung passiert - ganz klar wegen der vielen Unfälle

    Und nun denkt mal drüber nach, wie groß der Unterschied zwischen einem ist, der die Dinger jeden Tag benutzt und einem Angehörigen einer FFw , der einmal naja ok vllt. zweimal die Woche mit Sondersiganl fährt ! Da fehlt dann eben die Erfahrung und somit sind solche Unfälle vorprogrammiert. Eben jene Angehörige sollten noch mehr schauen und noch sorgfältiger damit umgehen. Und im Zweifelsfall das Ding auslassen oder warten.

    Es bringt ganz und gar nichts, wenn die Fahrtr zum Einsatzort am Baum landet.

    Der Ottonormalbürger geht davon aus, das man sein KFZ unter Kontrolle hat.

    Ich kenne viele Angehörige von Feuerwehren, die noch nie einen Sonderfahrkurs hatten und trotzdem fahren ! Stichwort Personalmangel und Nachwuchsprobleme

    Aber das ganze würde irgendwie zu weit führen

    Rambos hats viele bei den Freiwilligen nur leider kann man die mitunter nicht so einfach von den normalen unterscheiden !

    in diesem Sinne
    angenehme Nachtruhe

  9. #9
    r00f Gast
    Zitat Zitat von fire-hunter112
    @rOOf:
    Hast du dir mal ein LF16 oder TLF16 auf W50-Fahrgestell,sowie einige andere älter Fahrzeuge angeschaut?? Sicher nicht...!
    Ja mein Gott, wenn keine da sind kann man sich auch nicht anschnallen. Ist doch wohl logisch. Das ist auch bei unserem LF16TH so, aber wenn welche da sind dann leg ich die auch an.

    Was machst du eigentlich in der Zeit vom Abschnallen
    Es gibt keine Gurte an Sitzplätzen mit PA...
    bis du dein PA angelegt hast(Gurte ordnungsgemäß festgezogen...)??? Bist du in dieser Zeitspanne gesichert? NEIN...!!!
    Geht ja fix, kann man durchaus noch vor der Anfahrt machen.

    Also bei den Deformationen der Fahrzeugkabine in dem Fall,um den es hier geht, sind schwerwiegende Verletzungen nicht zu vermeiden auch jene die einen möglichen Tod nach sich ziehen. Es ist traurig aber wahr.
    Und wenn du aus einem Auto fliegen würdest, währst du noch immer oft schwerer verletzt.

  10. #10
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    661
    Ich finds ganz schön traurig, dass man sich in so einem Thread über solche pissigen Kleinigkeiten aufregt und diskutiert. Es ist schlimm genug, dass 4 junge Feuerwehrleute bei einem Unfall gestorben sind und dann wird hier noch darüber disktuiert was Sonder- und Wegerechte sind, was erlaubt ist, was verboten ist und wie der Unfall vielleicht hätte verhindert werden können. Weiterhin wird hier der Fahrerin des Löschfahrzeugs unterstellt, dass sie gerast ist oder sonstiges. WOHER WISST IHR DAS?? Wart ihr direkt hinter dem Auto oder vielleicht saßt ihr gar mit drin?? Ich denke nicht und darum sollten sich hier alle mal mit ihren Äußerungen und Spekulationen zum Unfallhergang ein bisschen zurücknehmen. Vielleicht kommt ja auch raus, dass die Maschinistin überhaupt keine Schuld hatte. Wer weiß das schon...

    Also lasst dies Thema ruhen, es gibt schon genung Beiträge über die Nutzung von Sonder- und Wegerechten, wo dies alles schon diskutiert wurde.

    Gedenkt viel mehr jener, die durch diesen Unfall ums Leben gekommen sind und ihren Angehörigen, Freunden und Kameraden, die jetzt eine ganz schwere Zeit vor sich haben, in der sie dieses traumatische Ereigniss verarbeiten und begreifen müssen.

    Von dieser Seite mein Beileid, den Familien, Verwandten, Freunden und Kameraden der 4 jungen verstorbenen Kameraden...

    Peter

  11. #11
    Registriert seit
    21.12.2002
    Beiträge
    3.127
    Zitat Zitat von PeterOs
    und dann wird hier noch darüber disktuiert [...] wie der Unfall vielleicht hätte verhindert werden können.
    Ja, solch ein Schwachsinn...
    Also wirklich, wie kann man nur...

    Gedenkt viel mehr jener, die durch diesen Unfall ums Leben gekommen sind und ihren Angehörigen, Freunden und Kameraden, die jetzt eine ganz schwere Zeit vor sich haben, in der sie dieses traumatische Ereigniss verarbeiten und begreifen müssen.
    Wann dürfen wir in unserem Terminkalender den nächsten Gedenktermin vormerken, wenn wieder mal wer sinnloserweise einer SoSi-Fahrt zum Opfer gefallen ist?

    Von dieser Seite mein Beileid, den Familien, Verwandten, Freunden und Kameraden der 4 jungen verstorbenen Kameraden...
    Du bist ein echter Held!


    Frank

  12. #12
    Registriert seit
    13.06.2004
    Beiträge
    100

    Leid ,Trauer aber auch Wut

    Zitat Zitat von PeterOs
    Ich finds ganz schön traurig, dass man sich in so einem Thread über solche pissigen Kleinigkeiten aufregt und diskutiert. Es ist schlimm genug, dass 4 junge Feuerwehrleute bei einem Unfall gestorben sind und dann wird hier noch darüber disktuiert was Sonder- und Wegerechte sind, was erlaubt ist, was verboten ist und wie der Unfall vielleicht hätte verhindert werden können. Weiterhin wird hier der Fahrerin des Löschfahrzeugs unterstellt, dass sie gerast ist oder sonstiges. WOHER WISST IHR DAS?? Wart ihr direkt hinter dem Auto oder vielleicht saßt ihr gar mit drin?? Ich denke nicht und darum sollten sich hier alle mal mit ihren Äußerungen und Spekulationen zum Unfallhergang ein bisschen zurücknehmen. Vielleicht kommt ja auch raus, dass die Maschinistin überhaupt keine Schuld hatte. Wer weiß das schon...

    Also lasst dies Thema ruhen, es gibt schon genung Beiträge über die Nutzung von Sonder- und Wegerechten, wo dies alles schon diskutiert wurde.

    Gedenkt viel mehr jener, die durch diesen Unfall ums Leben gekommen sind und ihren Angehörigen, Freunden und Kameraden, die jetzt eine ganz schwere Zeit vor sich haben, in der sie dieses traumatische Ereigniss verarbeiten und begreifen müssen.

    nen Kameraden...
    Von dieser Seite mein Beileid, den Familien, Verwandten, Freunden und Kameraden der 4 jungen verstorben Kameraden.
    Peter

    Nach 33 Jahren in der Feuerwehr ( 28 davon in der Einsatzabteilung), den Verlust von 2 Kammeradem im Einsatz und langjähriger Funktion als Sicherheits beauftragter,erfüllt mich so ein Ereigniss mit Trauer und Leid .

    Auch mein Beileid, den Familien, Verwandten, Freunden und Kameraden der 4 jungen verstorben Kameraden.
    Und besonders viel Kraft der jungen Machinistin.

    Besondere Trauer, aber auch Wut empfinde beim Lesen einiger Artikel hier in Thread.

    Diese Hirnlosen Diskusionen über Sonder-und Wegerecht auf dieser Seite kotzen mich einfach an!!!!!!!!

    Ich kann mich als erfahrene Einsatzkraft den Worten von Peter Os nur im vollen Unfang anschleißen .


    MkG
    Friedhelm
    Lautes Sprechen erhöht nicht die Reichweite des Funkgerätes !!!!!!!!!!
    Außerdem das noch:!!
    StGB §§328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion auslöst.

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