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Thema: Einsätze mit tödlichen Folgen

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  1. #1
    r00f Gast
    Ich nehme mir die Zeit und schnalle mich an. Was ist dabei? Es ist genug Zeit bis zum Einsatzort sich den Gurt anzulegen, ich weiß garnicht wo da das Problem ist.

  2. #2
    CeeJay-VB Gast

    Sowas tut weh...

    Mein Beileid den Angehörigen und Hinterblieben, deren Männer, Väter, Brüder, Mütter, Töchter, etc. bei einem Unfall starben, weil Sie dachten, es seien Menschen-/ Kinderleben in Gefahr.

    Sie wollten helfen, wo es nichts zu helfen gab.

  3. #3
    Registriert seit
    06.03.2005
    Beiträge
    1.778
    Zitat Zitat von r00f
    Ich nehme mir die Zeit und schnalle mich an. Was ist dabei? Es ist genug Zeit bis zum Einsatzort sich den Gurt anzulegen, ich weiß garnicht wo da das Problem ist.
    Kannste ja auch als Atemschutzgeräteträger machen,wenn du die Flaschen im Rücken hast....

  4. #4
    r00f Gast
    Zitat Zitat von Holger2784
    Kannste ja auch als Atemschutzgeräteträger machen,wenn du die Flaschen im Rücken hast....
    Lass mich überlegen. Du sitzt als AGT normalerweise gegen die Fahrtrichtung, du hast das gerät auf dem Rücken. Und die Sperre ist zu, also hast du deinen Gurt. Was soll das Gespräch?

  5. #5
    Bendix 4123 Gast

    Sonderrechte im Straßenverkehr

    Also so schlimm es auch ist - wer mit Sonderrechtem im Straßenverkehr unterwegs ist, der muss einfach immer denken, das die anderen Vekehrsteilnehmer sorry aber das die doof sind und mich als Sonder-KFZ nicht erkannt haben. Wenn ich an eine unübersichtliche Kreuzung komme, dann muss ich einfach anhalten und nicht auf Teufel komm raus zur Einsatzstelle fahren. Nach Aussage der zuständigen VPI ist diese Kreuzung, wo der Unfall passiert ist als Unfallschwerpunkt bekannt und es ist davon auszugehen, das dass auch die Ortseigene FFw wusste.

    Ja ich weiss Vorwürfe bringen nicht, aber ich kenne doch das Verhalten vieler Wehren - da wird eben wirklich auf Teufel komm raus gefahren, teilweise dann auch entgegen der Einbahnstraße nur mit blauem Blinklicht, obwohl so was ganz und gar nicht zulässig ist... dann werden Abschleppwagen mit Blaulicht zur Einsatzstelle eskortiert und teilweise auch das Sonderrecht unberechtigt in Gebrauch genommen.

    Ich kann mich da an eine Situation erinnern, als ein ELW einer FFw entgegengesetzt auf die Autobahn gefahren ist, nur um nicht wie üblich zu wenden und die Autobahn war zu diesem Zeitpunkt noch nicht von der zuständigen APS freigegegeben.

    DEr Unfall in SA ist nun mal passiert und wer Schuld hat, das klären sicher andere Stellen, jedoch sollten wir uns alle nochmals den § 1 der STVO vor Augen halten der da wäre:


    §1 Grundregeln

    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

    (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


    und wer mit Sonderrechten unterwegs ist, der muss 5 mal hinschauen, bevor er eine Kreuzung befährt.

  6. #6
    fire-hunter112 Gast
    Also soviel Schwachfug habe ich schon lange nicht mehr gelesen...!!!
    Lasst doch endlich mal diese SCH... Diskussionen sein!!!

    Wer nun Schuld hat und wer nicht,daß klären andere Leute...!!!

    Zum Anschnallen: Wenn ich angeschnallt bin,kann ich mir schlecht ein Atemschutzgerät anlegen... Also: Abschnallen angesagt!!
    Und auch im angeschnallten Zustand, kommt man bei einem Unfall diesen Außmasses und diesen Deformationen nicht ohne schwerwiegende Verletzungen davon.

    Schaut euch doch einfach mal die Bilder des Unfall genau an, dann fällt euch auch auf, wie stark das Fahrzeugdach eingedrückt wurde. Und das im Bereich der hinteren Sitzbank,wo überlicherweise 4 Mann sitzen(vielleicht die 4 getöteten ??).
    Und es gibt noch eine Menge mehr, wodurch derartige Folgen eines solchen Unfall entstehen können.

    Und zum Thema Sonder- und Wegerechte:
    Diese sind in den bekannten Paragraphen der StVo eindeutig geregelt und @Bendix 4123: Auch das befahren einer Einbahnstraße entgegengesetzt der eigentlichen Fahrtrichtung ist zulässig unter bestimmten Vorraussetzungen. Und das steht auch den entsprechenden Gesetzestexten. Einfach mal erst informieren und dann schreiben oder sprechen.
    (PS: Sogar mit `ner Kehrmaschine der Stadtreinigung oder so kann man Einbahnstraßen verkehrt herum befahren)

    Lasst euch die Vorstehenden Dinge einfach mal durch die Gehirnwindungen gehen... (Soll eine Anregung zum nachdenken sein und KEINE Beleidigung!!!)
    Geändert von fire-hunter112 (27.06.2006 um 23:44 Uhr) Grund: Textteile vergessen

  7. #7
    r00f Gast
    Zitat Zitat von fire-hunter112
    Zum Anschnallen: Wenn ich angeschnallt bin,kann ich mir schlecht ein Atemschutzgerät anlegen... Also: Abschnallen angesagt!!
    Oh jeeee, man hast du vielleicht mal geschaut WO zur Hölle in einem Fahrzeug Anschnallgurte sind? Die gesamte Hintere Reihe ist voll davon. Und da sind normalerweise garkeine Atemschutzgeräte, es seie denn man war mal wieder so schlau und hat sich dort welche hinbauen lassen (obwohl das gleichermaßen sinnlos ist, weil man mit der Fahrtrichtung garkein Atemschutz auf der Fahrt anlegen darf). Außerdem wirkt dein PA der normalerweise bis zum Einsatzort verriegelt bleibt wie ein Gurt und kann dir durchaus den Arsch retten.

    Und auch im angeschnallten Zustand, kommt man nicht ohne schwerwiegende Verletzungen davon.
    Immernoch weniger schwerwiegendere wie im nichtangeschnallten Zustand und dem möglichen Umstand, nichtangeschnallt aus dem Fahrzeug zu fliegen. Du als Feuerwehrmann solltest eigentlich wissen war dir alles passieren kann wenn du nicht angeschnallt bist. Deshalb halte ich deine Argumentation für recht Sinnlos.

    Überleg mal bitte bevor du was postest. Danke.

  8. #8
    Bendix 4123 Gast

    wenn das Wörtchen "nur" nicht wär...

    Zitat Zitat von fire-hunter112

    Und zum Thema Sonder- und Wegerechte:
    Diese sind in den bekannten Paragraphen der StVo eindeutig geregelt und @Bendix 4123: Auch das befahren einer Einbahnstraße entgegengesetzt der eigentlichen Fahrtrichtung ist zulässig unter bestimmten Vorraussetzungen. Und das steht auch den entsprechenden Gesetzestexten. Einfach mal erst informieren und dann schreiben oder sprechen.
    (PS: Sogar mit `ner Kehrmaschine der Stadtreinigung oder so kann man Einbahnstraßen verkehrt herum befahren)

    Lasst euch die Vorstehenden Dinge einfach mal durch die Gehirnwindungen gehen...

    Ähm Du kennst aber schon den Unterschied zwischen Sonder und Wegerechten oder ? Es bestreitet doch gar keiner, das es nicht erlaub sei ich habe geschrieben Zitat " ... nur mit blauem Blinklicht..." und das ist sicher nicht erlaubt !

    Also lieber Jung ich habe mich sicherlich schlau gemacht und wenn Du in der Fahrschule aufgepasst hast, dann würdest Du sicherlich auch den Unterschied zwischen Sonder auf der einen und dem Wegerecht auf der anderen Seite kennen...

    Beleidigungen bringen hier keinen weiter und Recht bekommst Du deswegen noch lange nicht ! Überlege mal, wozu Du den gelben Alarmknopf nicht nur ziehen sondern auch drehen kannst ? Sicher nicht zum Spaß !

    Sicherlich hast Du noch keine Sonder und Wegerechtfahrt mitgemacht, sonst würdest Du jetzt nicht so daher reden !

    und noch was auch wenn es OT ist : können und dürfen ist auch zweierlei und die Stadtreinigung darf sicher nicht entgegen der Einbahnstraße fahren - die müssen die Straße eben dann 2mal befahren

    Zum Thema Anschnallen: die einzige Ausnahme, die in der StVO klar und deutlich geregelt ist, die ist die vom Taxifahrer - wenn dieser einen Fahrgast geladen hat, dann ist er von der Pflicht befreit ! Es gibt noch weitere Ausnahmen, welche jedoch die Straßenverkehrsbehörde örtlich zuständig regelt und in jedem Fall bedarf es einer Ausnahmegenehmigung - außer eben beim Taxi und beim Fehler der Gurte ...

  9. #9
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.256
    Zitat Zitat von Bendix 4123
    Zum Thema Anschnallen: die einzige Ausnahme, die in der StVO klar und deutlich geregelt ist, die ist die vom Taxifahrer.

    Stimmt doch gar nicht.
    §21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme

    (1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für

    1.

    Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung
    2.

    Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen,
    3.

    Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,
    4.

    Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist,
    5.

    das Begleitpersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,
    6.

    Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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