Also so schlimm es auch ist - wer mit Sonderrechtem im Straßenverkehr unterwegs ist, der muss einfach immer denken, das die anderen Vekehrsteilnehmer sorry aber das die doof sind und mich als Sonder-KFZ nicht erkannt haben. Wenn ich an eine unübersichtliche Kreuzung komme, dann muss ich einfach anhalten und nicht auf Teufel komm raus zur Einsatzstelle fahren. Nach Aussage der zuständigen VPI ist diese Kreuzung, wo der Unfall passiert ist als Unfallschwerpunkt bekannt und es ist davon auszugehen, das dass auch die Ortseigene FFw wusste.
Ja ich weiss Vorwürfe bringen nicht, aber ich kenne doch das Verhalten vieler Wehren - da wird eben wirklich auf Teufel komm raus gefahren, teilweise dann auch entgegen der Einbahnstraße nur mit blauem Blinklicht, obwohl so was ganz und gar nicht zulässig ist... dann werden Abschleppwagen mit Blaulicht zur Einsatzstelle eskortiert und teilweise auch das Sonderrecht unberechtigt in Gebrauch genommen.
Ich kann mich da an eine Situation erinnern, als ein ELW einer FFw entgegengesetzt auf die Autobahn gefahren ist, nur um nicht wie üblich zu wenden und die Autobahn war zu diesem Zeitpunkt noch nicht von der zuständigen APS freigegegeben.
DEr Unfall in SA ist nun mal passiert und wer Schuld hat, das klären sicher andere Stellen, jedoch sollten wir uns alle nochmals den § 1 der STVO vor Augen halten der da wäre:
§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
und wer mit Sonderrechten unterwegs ist, der muss 5 mal hinschauen, bevor er eine Kreuzung befährt.