http://www.bundesaerztekammer.de/30/...otfallRet.html

meinst du diese stellungnahme ?!? ist die einzige der BÄK zum thema notkompetenz. sie befasst sich mit der notkompetenz für RA's, jedoch wird NIRGENDWO gesagt bzw geschrieben, das sie ausschließlich RA's vorbehalten ist.

zitat aus dem leitfaden rettungsdienst:

der rettungshelfer ist von eigenverantwortlichen tätigkeiten im rahmen der notkompetenz aufgrund seines geringen ausbildungsstands auszunehmen

RA und RS ist am notfallort auf sich alleine gestellt; rechtzeitliche ärztliche hilfe, etwa durch an- oder nachforderung des NA, ist nicht zu erwarten, zB notarzt ist bei einem anderen einsatz gebunden


so, beim RH hab ich mich vertan, der RS ist auf alle fälle dabei !! wäre ja auch quatsch wenn nicht. was is denn bei 'nem notfall im KTW ?!? oftmals sind diese nur mit RH/RS besetzt ... aber der RS soll nicht dürfen ?? naja ... aber wir schweifen jetzt bald total vom topic ab ...