In der STVO ist nirgends das Wort "Wegerecht" genannt. Es heißt nur: Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.Original geschrieben von Progthor
Hey Flesch
Sorry das ich das verwechselt habe. Peinlich
Aber ich verstehe nicht was du meinst "Was die StVO nicht schreibt"???
Ansonsten Danke für mein Irrtum.
Mehr nicht,aber auch nicht weniger.




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