Hallo
@Progthor
Original geschrieben von Progthor
Zum Thema Dachaufsetzer:
Es sind nur unbeleuchtete Dachaufsetzer erlaubt (bei uns werden die beleuchteten Dachaufsetzer von der Polizei geduldet).
Bin mit beleuchteten Dachaufsetzer und schneller gefahren als erlaubt. Letzendlich ist die Sache so ausgegangen das es hieß der Kamerad XXX hatte zu diesem Zeitpunkt eine hoheitliche Aufgabe zu erfüllen hatte das Sonderrecht in Anspruch genommen und sein Fahrzeug Ordnungsgemäß gekennzeichnet und nicht Fahrlässig gehandelt und somit war ich aus der Sache raus und konnte meine Forderung an den Unfallgegner stellen (Ich war nicht Schuld).
Also ich kann dir nur zustimmen, dass die beleuchteten Dachaufsetzter nicht erlaubt sind außerdem erlischt mit dem anschließen sofort deine ABE und du hast keinen Versicherungsschutz, da du die elektrische Beleuchtung an dem Fahrzeug veränderst hast.
Wie war das nach dem Unfall???? Wurde dies nicht beachtet oder hast du es nur nicht geschrieben??? das würde mich mal interresieren!!!
MFG Maddin