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Thema: Mißbrauch von Sonder-/Wegerechten

Baum-Darstellung

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  1. #19
    Progthor Gast

    Meine Erfahrung

    Ich kann mich nur Anschliessen (Beiträge von Telemanne und Andreas 53/01).

    Ich Handhabe das so das ich im Alarmfall meinen Beleuchteten Dachaufsetzer auf mein Auto stelle und losfahre und die Geschwindigkeit nicht mehr als 15 - 20 km/h überschreite. Bei einer Roten Ampel, je nach Verkehrslage überfahre ich sie oder nicht. Ich denke als Ausgebildeter Maschinist und Fahrer von Einsatzfahrzeugen kann ich diese Sachen gut abschätzen.

    Zum Thema Dachaufsetzer:
    Es sind nur unbeleuchtete Dachaufsetzer erlaubt (bei uns werden die beleuchteten Dachaufsetzer von der Polizei geduldet).

    Zum Thema Wegerecht:
    Nicht jedes Bundesland unterstützt die Aktion das ein Feuerwehrmann in seinem Privaten PKW Sonderrechte inanspruch nehmen darf. Erkundigt euch lieber vorher. MV ist es erlaubt.

    Zum Thema Was ist bei einem Unfall:
    Ich selber hatte auch schon einen Unfall auf dem Weg ins Gerätehaus. Bin mit beleuchteten Dachaufsetzer und schneller gefahren als erlaubt. Letzendlich ist die Sache so ausgegangen das es hieß der Kamerad XXX hatte zu diesem Zeitpunkt eine hoheitliche Aufgabe zu erfüllen hatte das Sonderrecht in Anspruch genommen und sein Fahrzeug Ordnungsgemäß gekennzeichnet und nicht Fahrlässig gehandelt und somit war ich aus der Sache raus und konnte meine Forderung an den Unfallgegner stellen (Ich war nicht Schuld).

    Im Falle das man Schuldhaft einen Unfall verursacht. Ist man über die KSA versichert die allerdings vorher prüft:
    1. Ist die Forderung nicht zuerst vom Unfallgegner einzufordern?
    (Bei nicht Schuld sein des Unfalles)
    2. Muss die KSA für diesen Schadensfall aufkommen?

    Tritt Punkt 2 ein wird noch geprüft ob fahrlässig gehandelt wurde wie z.B. 120 durch Ortschaft und dann Unfall. Bei erwiesener Fahrlässigkeit bleibt man auf seinen Schaden sitzen und natürlich hat man auch die Kosten vom Unfallgegner zu tragen.

    Fazit:
    Immer schön locker bleiben im Alarmfall. Meine Erfahrung ist, wenn du ein Problem bekommst in ausübung deiner Pflichten als Feuerwehrmann dann stehst du alleine da und musst dir selber helfen. Leider

    Gruß Progthor
    Geändert von Progthor (02.06.2004 um 22:50 Uhr)

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