Hallo!
Die Mißbräuchliche Verwendung von Blaulicht und Einsatzhorn mit Einsatzfahrzeugen ist zunächst " nur " eine Ordnungswidrigkeit und kostet derzeit 20€
§24 StVG a). StVO Nr. 134
Hinzu kämen dann alle damit in Verbindung zu bringenden Verkehrsverstöße dies könnte die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Mißachtung von Lichtzeichenanlagen ( Ampel ) sein. Z.b.
§24 StVG a) StvO Nr. 132.2 bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens , 125€, 4 Punkte und 1 Monta Fahrverbot ! Mit Gefährdung oder Schädigung anderer sogar 200€ !!
Zu Privat:
Andere als die in §52 StVZO Abs.3 genannten Kraftfahrzeuge dürfen NICHT mit Blaulicht und Einsatzhorn ausgestattet sein. Auch hier käme dann noch hinzu das das Fahrzeug unter Umständen keinen Haftpflichtversicherungsschutz mehr besitzt und die Betriebserlaubnis ungültig geworden ist!
Einspurige Kraftfahrzeuge ( Motorrad, Roller u.a. ) haben z.zt. eine Art "Narrenfreiheit", da Kraftfahrzeuge an Lichtzeichenanlagen nur von vorne geblitzt werden, und daducrh die Halterfeststellung an einspurigen Kraftfahrzeugen nicht möglich wäre.
Aber, ausprobieren würde ich es dennoch nicht!!
MfG