Tag!!
Zu 3: gef. Eingriff i. d. Straßenverkehr § 315b StGB
Trifft nicht zu, da kein einziges Tatbestandsmerkmal beim "Mißbrauch von Sondersignalanlagen" erfüllt wird.
Im Umkehrschluss würde eine berechtigte Benutzung von SoSiAnlagen auch einen gef. Eingriff i. d. Straßenverkehr darstellen. Andere VT erkennen ja nicht ob SoSi berechtigt eingesetzt wird oder nicht, und eine unberechtigte Benutzung genau so ein Gefährdungspotenzial hat, wie eine berechtigte Benutzung. Was soll daran also nen gef. Eingriff darstellen????
Und so was mal auf kleiner Flamme kochen, da wird keiner so schnell ein paar Jahre zu Fuß gehen. Nicht immer gleich den Teufel an die Wand malen...
mfg