Wie verhält es sich eigentlich wenn ich

1. mit einem dienstwagen Sonder- und Wegerechte mißbräuchlich gebrauche und über rote Ampeln fahre, sowie die Geschwindigkeit überschreite. Wie wird das geahndet? 20€ als OWi oder 3 Punkte, 4 Wochen Fahrverbot für die rote Ampel?

2. wenn ich das gleiche mit meinem Privat-PKW mache, mit einem Magnetblaulicht und einem Einsatzhorn?

Die Frage stellte sich mir mal vor einigen Monaten und ich habe bis heute noch keine rechtliche Auskunft bekommen.

Nicht, daß ich etwaiges vorhabe, nur wie ist hier regelt unser Gesetz das hier in der Realität?