Bei uns hat ein Feuerwehrmannanwärter eine abgeschlossene Grundausbildung, eigentlich auch selbstverständlich.
Ob man in die Wehr aufgenommen wird oder nicht, entscheidet der Feuerwehrausschuss. Der besteht aus gewählten Mitgliedern.
Nach einer Probezeit von einem halben Jahr kann man von der Wehr aufgrund von Pflichtverletzungen ausgeschlossen werden. Dazu zählen: Häufiges Fehlen bei Übungen, grobes Verstöße gegen Dienstvorschriften, ...
Der Ausschluss wird wiederum vom Ausschuss verhängt.
Natürlich ist das mit dem Ausrücken in einer Großstadt wie Hamburg ganz anders als bei uns auf dem Land.
Aber ein Fahrzeug nur mit Anfängern gibt es bei uns auch nicht, da es immer nur einen oder zwei Anfänger in der Wehr gibt.
Also beenden wir diese Diskussion.
Gruß
löschhund