Genau!

Bei der Übernahme in die Aktive Wehr (bei uns vorgenommen vom Stadtbrandmeister) bekräftigt der Feuerwehrmannanwärter mit Handschlag:
- dass er die Pflicht hat, den ihm auferlegten Dienst pflichtbewusst zu erfüllen
- bei Alarm den Alarmort (also Wachgebäude) unverzüglich aufzusuchen hat

Aufgrund dessen hat der Feuerwehrmannanwärter das Recht eine Uniform zu tragen.
Um die Pflicht wahrzunehmen, den Alarmort aufzusuchen, benötigt er einen FME (außer es ist eine Sirene vorhanden).

Zum Thema freiwilliger Austritt:

Nach dem Feuerwehrgesetz von Baden-Württemberg kann der Austritt aus der Feuerwehr abgelehnt werden, wenn die Personalstärke einen Austritt nicht erlaubt (dies gilt nicht bei körperlicher Beeinträchtigung oder Umzug).

Gruß
löschhund