Wenn ein Kamerad der noch keine 18 ist nach Landesgesetzen in die AKTIVE Wehr aufgenommen werden kann, sollte man dies auch tuen. die Erfahrung die man ausserhalb des Gefahrenbereiches sammelt, ist meiner Meinung nach unerlässlich bis man dann in den Innenangriff darf. Wenn ich sehe das C und B schläuche verwechselt werden, find ich das es auch nötig ist. Wenn jemand direkt nach dem Grundlehrgang seinen AGT macht, weil er schon 18 ist, würde er bei mir NICHT in den Innenangriff gehen. frühstens nach 12 - 18 Monaten einsatzerfahrung. Absolute Außnahme währe das ich in diesem Moment keine anderen Kräfte dafür einsetzen könnte. Ich bin , habe meine Grundlehrgang, meinen FME und fahre auch mit auf den Einsatz. Und ich bin froh das ich diese Ehrfahrungen vor dem AGT-Lehrgang noch machen kann. Weil wer AGT ist wird auch direkt knallhart eingesetzt.