Aber die Eltern könnten zum Beispiel den Wehrleiter oder den Einsatzleiter verklagen.
Gruß
ab dem 16. Lebensjahr?
ab dem 18. Lebensjahr?
schon vor dem 16. Lebensjahr?
nach Leistungs-/Ausbildungsstand des FW-Mitglieds?
Aber die Eltern könnten zum Beispiel den Wehrleiter oder den Einsatzleiter verklagen.
Gruß
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)