Hallo,
das dürfte unter "mißbräuchliche Nutzung" fallen und im Falle des Falles 5€ kosten. Die Benutzung der Warnblinkanlage ist nur gestattet, um andere Verkehrsteilnehmer vor Gefahren zu warnen.Original geschrieben von Zentrale Leitstelle
Hi Leute !
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Zusätzlich habe ich meistens noch das Warnblinklicht an, worauf die meisten gut reagieren. Auch wenn das mit dem einschalten des Warnblinklichts durchaus manchmal gefährlich sein kann, weil keiner erahnen kann in welche Richtung man fährt..
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--MKG--
Davon einmal abgesehen würde es etwas verwirrend sein, wenn Du abbiegen möchtest...
Original geschrieben von Christian
Ich fände es gut wenn es wie Amerika in einigen Staaten wäre von die Volunteers mit diesen Frontblitzen hinter der Windschutzscheibe fahren dürften. Man müsste lediglich eine Farbkombination vereinbaren (z.B. Rot-Gelb oder Blau-Gelb) um Privatfahrzeuge kenntlich zu machen. Dieser Blitzer sollte nicht die gleiche rechtliche Wirkung wie das Sondersignal (da die Akustik fehlt) es lediglich dazu dienen sicher und zügig zum Gerätehaus zu kommen.
Wie soll so eine Einrichtung bitte für des Fahrers Sicherheit sorgen? Oder habe ich das mißverstanden? Ich denke, so ein "Potenzsteigerer" würde einige FM zu gefährlichen Aktionen veranlassen...