Original geschrieben von Mr. Blaulicht
Moin moin,
Und wo wir hier son mit Paragraphen um uns schmeissen:
§1 StVO:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Und dieser Paragraph ist auch durch irgendwelche andere Paragraphen nicht ausser Kraft zu setzen, auch nicht mit Sonderrechten!!!
sicher wird auch dieser paragraph durch die sonderrechte außer kraft gesetzt deswegen steht im paragraph 35 extra nochmal drin das son derrechte nur unter größter sorgfalt benutzt werden drüfen.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.