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Thema: Dachaufsetzer,Feuerwehraufkleber...-Wie macht ihr eure Privatfahrzeuge kenntlich?

  1. #61
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    Zitat Zitat von Holger2784
    Hallo -Z L- ,

    naja,wie meinstn das jetzt? Ich mein,wenn ich einen FME habe,dann höre ich zu und wenn ich einen DME habe lese ich ersteinmal...
    Hi,

    Stichwort:

    "Mannschaft bei Alarmierung Dumm halten ?"

    Klar, was ich damit sagen wollte?

    Gruß

    -Z L-

  2. #62
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    Wenn ich nix näheres weis bzw. keine Durchsage kommt,dann setz ich mich in mein Auto und fahre normal zum GH...

  3. #63
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    Es soll aber Wehren geben, bei denen NIE eine Durchsage gesendet wird!! Und das Problem ist hald dann, dass dann auch ein Brisanter Einsatz sein kann! Ich würde hald dann nicht ganz so schnell zum GH fahren, sondern schnell aber zivilisiert!
    MFG Flo

  4. #64
    fa2106 Gast
    ich weiß zwar, dass beleuchtete Dachaufsetzer verboten sind aber ist es verboten mit Warnblinkanlage zu fahren? Es wird ja am KFZ nichts verändert!!

    @Holger2784: Also des is ja wohl klar bei na Ölspur!! Und wenn ne Ampel rot ist macht ma ja net Augen zu und fährt einfach über die Kreuzung!! Mit Dachaufsetzer wissen die Leute wenigstens warum man ihnen einfach die Vorfahrt nimmt!!!

  5. #65
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    Zitat Zitat von fa2106
    @Holger2784: Also des is ja wohl klar bei na Ölspur!! Und wenn ne Ampel rot ist macht ma ja net Augen zu und fährt einfach über die Kreuzung!! Mit Dachaufsetzer wissen die Leute wenigstens warum man ihnen einfach die Vorfahrt nimmt!!!


    Ja,für dich ist das vieleicht logisch,aber nicht bei anderen....

    Ich sehe es teilweise bei Nachbar-Wehren oder wo ich halt auch bin und mir kommt so ein Patient entgegen,die denken wahrscheinlich,die haben ein Blaulicht aufm Dach oder so...

  6. #66
    fa2106 Gast
    Ja gut sowas solls auch geben!! Aber für solche Leute hab ich auch kein verständniss! Sie gefärden mehr Leute als sie schützen!!! Aber weiß jemand ob das fahren mit Warnblinkanlage verboten ist??

  7. #67
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    Also ich würde sagen,das es nicht verboten ist. Es ist ja schließlich eine Warnung...Bloß bei Abbiegungen auf Straßen und Kreuzungen würde ich das Warnblinklicht ausschalten und die richtige Fahrtrichtungsänderung einschalten...

    Bei meinem Auto ist es so,wenn die Warnblinker eingeschaltet sind ich betätige den Blinkerhebel dann hebt sich das Warnblinklicht auf und es blinkt in welche richtung ich will.... und anderes rum ist das genau so... Also hat VW sich schon dabei was gedacht... *lol*

  8. #68
    fa2106 Gast
    Zitat Zitat von Holger2784
    Bloß bei Abbiegungen auf Straßen und Kreuzungen würde ich das Warnblinklicht ausschalten und die richtige Fahrtrichtungsänderung einschalten...
    Naja fast alle wissen wo dass Feuerwehrgerätehaus steht!! Falls mann kein so ein Auto hat wie du glaube ich es lenkt zusehr ab wenn du aus-/ ein-schalten musst! Die Leute sehn dass es dir eilt und sie bleiben steh!! Das ist meinen Erfahrung! Dachaufsetzer verdeutlicht natürlch die wichtigkeit des Einsatzes!

  9. #69
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    Hallo,

    ich habe schon sehr gute Erfahrungen mit Dachaufsetztern gemacht. Autos haben Platz gemacht oder mir die Einfahrt in eine Kreuzung ermöglicht.

    Generell gilt: SICHERHEIT VOR SCHNELLIGKEIT!

    Grüße
    dani k.

    EDIT:
    Nutze den Dachaufsetzter in Verbindung mit Warnblinklicht

  10. #70
    fa2106 Gast
    Wie weit ist eurer Anfahrt zum Feuerwehrgerätehaus?

    Bei uns nicht sehr weit. Bei Alarm fährt dann immer einen ganze Kolone die Straße lang da sind viele Autofahrer überfordert!!

  11. #71
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    Also ich hab ca. nen Anfahtsweg von 2,5km. Und hab es schon selber getest,ob ich 80 fahr oder 60 fahr,nimmt sich überhaupt nichts...Weil man so und so irgendwo ausgebremst wird...

  12. #72
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    Hallo,

    Freakmaster hat Verstanden was ich damit sagen wollte !

    @All zum Thema Warnblinklicht (steht hier schon auf Seite 3 ;-))



    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
    I. Allgemeine Verkehrsregeln

    §16 Warnzeichen

    (1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,

    wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder

    wer sich oder andere gefährdet sieht.

    (2) Der Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs oder eines gekennzeichneten Schulbusses muß Warnblinklicht einschalten, wenn er sich einer Haltestelle nähert und solange Fahrgäste ein- oder aussteigen, soweit die Straßenverkehrsbehörde für bestimmte Haltestellen ein solches Verhalten angeordnet hat. Im übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.


    Gruß

    -Z L-

  13. #73
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    Zitat Zitat von Zentrale Leitstelle
    Hallo,
    (1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,

    wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder

    wer sich oder andere gefährdet sieht.
    Auslegungssache. Schließlich sind die Menschen die die Feuerwehr benötigen gefährdet

  14. #74
    fa2106 Gast
    Zitat Zitat von Osbornestier
    Auslegungssache. Schließlich sind die Menschen die die Feuerwehr benötigen gefährdet

    Nein es geht doch nicht darum ob die Menschen die die Feuerwehr benötigen gefärdet sind!!
    Wir gefärden andere Leute auf einer Anfahrt zum Feuerwehrhaus!!

  15. #75
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von fa2106
    Wir gefärden andere Leute auf einer Anfahrt zum Feuerwehrhaus!!
    NEIN! Du darfst nie jemanden gefährden, da auch Sonderrechte unter Berücksichtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung angewendet werden müssen.

    Ich persönlich muss aber sagen, dass ich einem Auto mit eingeschaltetem Warnblinker zunächst mal nicht freie Bahn schaffen werde, da ich eher denke, dass der irgend ein technsiches Problem hat oder jemanden abschleppt.


    Grüße

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