@Matze81:
Es wird aber definitiv nur das Zusammenspiel von blauem Blinklicht mit dem Einsatzhorn genannt. Dies wird in der StVO unter "Zeichen und Verkehrseinrichtungen" geführt! Es gibt den Begriff "Wegerecht" im Gesetzestext eben nicht!
@Matze81:
Es wird aber definitiv nur das Zusammenspiel von blauem Blinklicht mit dem Einsatzhorn genannt. Dies wird in der StVO unter "Zeichen und Verkehrseinrichtungen" geführt! Es gibt den Begriff "Wegerecht" im Gesetzestext eben nicht!
Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
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