Ja, in den Vorschriften allgemeiner Gesetze = in expliziten und konkreten Verboten. Du suchst aber eher etwas, was eine Erlaubnisflicht darstellt, das wirst Du nicht finden.
Allgemeine Literatur
Dafür mal ein paar ganz allgemeine Vorgaben, was hinsichtlich einer Einschränkung der Pressefreiheit alles nicht zulässig ist:
Zitat von Bayerisches Pressegesetz
Ein Presseausweis, der im Endeffekt nur den Mitgliedsausweis einer Berufsvereinigung darstellt, entfaltet also in etwa die gleiche Wirkung wie meine ADAC-Karte oder das Bonusheft von der Videothek.Zitat von Pressegesetz NRW
Berufsjournalisten nutzen den Presseausweis gerne, um sich von denjenigen abzugrenzen, die damit ihr nicht ihr Brot verdienen. Den den "echten" Presseausweis bekommt nur, wer nachweist, dass er mit Journalismus seinen Lebensunterhalt verdient. Das ist Lobbyarbeit, wie sie jede Berufsgruppe macht. Es kommen aber auch zunehmend Presseausweise in Umlauf, die von irgendwem an irgendwen ausgestellt werden.
Eine neuartige Entwicklung stellt in dieser Hinsicht das Internet dar, da es quasi jedem mit einfachsten Mitteln ermöglicht als Presse tätig zu werden und ein im Zweifel weltweites Publikum zu erreichen. Darauf hat man sich noch nicht so recht eingestellt, so dass diese Art von Pressetätigkeit noch weitestgehend unreguliert ist.
Jeder kann sich auf Pressefreiheit berufen und später in seinem Blog berichten. Den BILD-Leserreporter kann man ggf. mit ein paar deutlichen und überzeugt vorgetragenen Worten von der Einsatzstelle verjagen und darauf hoffen, dass da auch nie Konsequenzen nachkommen. Jemanden der seinen Lebensunterhalt mit solchen Bildern verdient oder das Ganze zumindest mit einer gewissen Ernsthaftigkeit betreibt, eher nicht.
Bleibt also die Frage, in wie weit bei einem Einsatz die Pressefreiheit eingeschränkt werden kann. Klar dürfte der Fall sein, wenn der Pressevertreter den Einsatz stört (und stören meint wirklich stören, nicht "gefällt mir nicht") oder sich oder andere gefährdet. Da ergeht es ihm nicht anders als einem x-beliebigen Gaffer. Auch der Schutz der Interessen des Opfers durch Sichtschutz, Decken usw. dürfte unstreitig sein. Privatgelände und Wohnungen sind sowieso tabu.
Bleiben Einsätze, die im öffentlichen Raum geschehen. Hier könnte man ja auf die Idee kommen, den Absperrbereich so weit auszudehnen und zum Gefahrenbereich zu erklären, dass eine Berichterstattung unmöglich wird. Das macht erstens einen riesigen Aufwand und dürfte zweitens einer Überprüfung nicht stand halten. Spätestens dort, wo sich z. B. nicht benötigte Einsatzkräfte, Polizisten, Abschlepper, Anwohner oder Zuschauer einfach so aufhalten, wird man auch die Presse zulassen müssen. Entscheidungen hierzu sind mir aber nicht bekannt.
Eine persönliche Anmerkung:
Die Pressefreiheit ist mit Recht ein hohes Gut. Genau so ein hohes Gut sind die schützenswerten Rechte des Opfers. Es ist mit gutem Grund nicht Aufgabe von Einsatzkräften darüber zu entscheiden, was wie gefilmt oder fotografiert werden darf. Als Pressevertreter "(vulgo in diesem Thread: "Johnny") würde ich da auch fuchsteufelswild werden, wenn Löschmeister Willy Wichtig mir so massiv in meinen Beruf hineinpfuscht.
So lange übrigens regelmäßig Feuerwehrleute, Polizisten und Rettungsdienstkräfte selbst mit der (Handy-)Kamera Fotos machen oder nach einem spektakulären Einsatz auf den Webseiten von Wiebold, Nonstop-News und Co. nach Bildern Ausschau halten, finde ich diese Einstellung gegenüber Pressevertretern hochgradig verlogen. Facebook ist da auch eine tolle Inspirationsquelle.
An der Einsatzstelle findet man die Tätigkeit der Bildpresse ganz schlimm und moralisch verwerflich, guckt aber selbst als erster nach solchen Bildern, wenn irgendwo etwas los war. Auch die TV-Nachrichten, die diese Bilder schließlich kauft und sendet hat wohl noch kaum einer ausgeschaltet. Und das ist die Realität.
Man kann übrigens auch mit Vertretern von Bildagenturen reden und sie bitten, jetzt gleich mal eben nicht zu filmen, dafür gibt man Ihnen dann vorher oder nachher Möglichkeit für ein paar interessante Aufnahmen. Wir haben hier regelmäßig mit dem berühmt-berüchtigten Herrn Wiebold und seinen Mitarbeitern zu tun und noch nie Probleme gehabt. Wenn man natürlich von Anfang an auf Konfrontation gebürstet ist und möglichst krawallig jegliche Ausübung der Pressetätigkeit aufgrund eigener Arroganz und Herrlichkeit verhindern will, muss man sich auf Gegenwind einstellen.