Ja, diese Leute müssen sich mit ihrem Presseausweis ausweisen. Der Einsatzleiter hat zu jeder Zeit das Recht, Leute welche sich nicht ausweisen können von der E-Stelle zu verweisen.
Nein, gibt kein "müssen" wir haben in Deutschland Pressefreiheit und jeder darf da berichten , ob Beruflicher Journalist oder Hobby/Freizeit Knipser.
das er nicht behindern darf ect. ist ja klar. aber ich draf keinen bevorzugen oder benachteiligen.