Zitat Zitat von Astra12 Beitrag anzeigen
Nein, gibt kein "müssen" wir haben in Deutschland Pressefreiheit und jeder darf da berichten , ob Beruflicher Journalist oder Hobby/Freizeit Knipser.

das er nicht behindern darf ect. ist ja klar. aber ich draf keinen bevorzugen oder benachteiligen.
Wo steht das? Im Artikel 5 des Grundgesetzes stehen ja die Paragraphen auf die sich der Jonny immer beruft aber im Absatz 2 steht ja ganz klar..."Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften allgemeiner Gesetze..." Also wie gesagt immer noch sehr verwirrend.

Artikel 5 Grundgesetz

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.